No­mi­nier­te Strom­markt­be­trei­ber

Nominierte Strommarktbetreiber (NEMO) üben Aufgaben im Zusammenhang mit der einheitlichen Marktkopplung aus. Es wird zwischen Day-ahead und Intraday unterschieden.

An den Spotmärkten wird Strom im vortägigen Markt (Day-Ahead) und im untertägigen Markt (Intraday) gehandelt. Mitgliedstaaten der EU haben einen oder mehrere sogenannte Nominierte Strommarktbetreiber (NEMO) pro Gebotszone zu benennen. Voraussetzung dafür ist, dass sie durch die Marktkopplung verbunden sind.

Die Benennung zum NEMO erfolgt in einem förmlichen Verfahren durch die zuständige Regulierungsbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates. Ist ein NEMO in einem Mitgliedstaat benannt, darf er zudem Day-Ahead- und Intraday-Handelsdienstleistungen mit Lieferung in einem anderen Mitgliedstaat anbieten (sogenanntes Passporting). Die Absicht zum Passporting ist der jeweiligen Regulierungsbehörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Gesetzliche Grundlage

Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM-VO)

NEMO in Deutschland

Day-ahead Zeitbereich
NEMOStatus in DEIn Betrieb
EPEX Spot SE PassportingJa
EXAA AGPassportingJa
Nord Pool EMCO ASBenennungJa

 

Intraday Zeitbereich
NEMOStatus in DEIn Betrieb
EPEX Spot SE PassportingJa
ETPA Holding B.V.PassportingNein
Nord Pool EMCO ASBenennungJa

Laufende Verfahren

Derzeit gibt es keine laufenden Verfahren.

Abgeschlossene Verfahren

AZ 622-23-005
Anzeige der ETPA Holding B.V. zur Vornahme von Intraday-Marktkopplung in Deutschland gemäß Artikel 4 Absatz 5 Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement

Der in den Niederlanden nominierte Strommarktbetreiber (nominated electricity market operator (NEMO)) ETPA Holding B.V. hatte die Bundesnetzagentur am 14. Juni 2023 gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement über die Absicht in Kenntnis gesetzt, ab dem 1. September 2023 Intraday-Marktkopplung in Deutschland vornehmen zu wollen.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur liegen keine Gründe vor, die gegen die Aufnahme der Intraday-Handelsdienstleistungen durch die ETPA Holding B.V. in Deutschland sprechen.

Zu weiteren abgeschlossenen Verfahren, die die Benennung oder das Passporting von NEMO betreffen, gelangen Sie hier.

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 622
Postfach 8001
53105 Bonn

E-Mail: EU-Verfahren-622@BNetzA.de

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