Nominierte Strommarktbetreiber
Nominierte Strommarktbetreiber (NEMO) üben Aufgaben im Zusammenhang mit der einheitlichen Marktkopplung aus. Es wird zwischen Day-ahead und Intraday unterschieden.
An den Spotmärkten wird Strom im vortägigen Markt (Day-Ahead) und im untertägigen Markt (Intraday) gehandelt. Mitgliedstaaten der EU haben einen oder mehrere sogenannte Nominierte Strommarktbetreiber (NEMO) pro Gebotszone zu benennen. Voraussetzung dafür ist, dass sie durch die Marktkopplung verbunden sind.
Die Benennung zum NEMO erfolgt in einem förmlichen Verfahren durch die zuständige Regulierungsbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates. Ist ein NEMO in einem Mitgliedstaat benannt, darf er zudem Day-Ahead- und Intraday-Handelsdienstleistungen mit Lieferung in einem anderen Mitgliedstaat anbieten (sogenanntes Passporting). Die Absicht zum Passporting ist der jeweiligen Regulierungsbehörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Gesetzliche Grundlage
Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM-VO)
NEMO in Deutschland
NEMO | Status in DE | In Betrieb |
---|---|---|
EPEX Spot SE | Passporting | Ja |
EXAA AG | Passporting | Ja |
Nord Pool EMCO AS | Benennung | Ja |
NEMO | Status in DE | In Betrieb |
---|---|---|
EPEX Spot SE | Passporting | Ja |
ETPA Holding B.V. | Passporting | Ja |
Nord Pool EMCO AS | Benennung | Ja |
Laufende Verfahren
Derzeit gibt es keine laufenden Verfahren.