Leitfäden und Hinweise zur EEG/KWKG/EnFG-Aufsicht
Die Bundesnetzagentur stellt im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse nach dem EEG, dem KWKG und dem EnFG folgende Leitfäden und Hinweispapiere bereit.
- Leitfäden
- Hinweispapiere
- Weitere Veröffentlichungen
- Bezugspunkte und Rechtsnatur der Leitfäden und Hinweise
Leitfäden
Eigenversorgung | Einspeisemanagement | Messen und Schätzen |
Ergänzender Hinweis - Entschädigung bei direktvermarkteten EE-Anlagen |
Hinweispapiere
Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung | Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen | EE-Stromspeicher |
Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung (pdf / 323 KB) | Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen (pdf / 294 KB) | Aktualisierte Fassung Hinweis 2019/1 zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung (pdf / 1 MB) |
Registrierungspflicht / Sanktionen | Mieterstromzuschlag | Bestandsschutzwahrung Eigenversorgungsanlagen |
Hinweis 2018/1 zum zeitlichen Verständnis der Sanktionsfolgen bei Pflichtverstößen des Anlagenbetreibers nach § 52 Abs. 3 EEG (pdf / 2 MB) | Hinweis 2017/3 zum Mieterstromzuschlag (Version 1.1) (pdf / 1.003 KB) | Hinweis 2017/2 zur bestandsschutzwahrenden Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung vor dem 1. Januar 2018 (pdf / 2 MB) |
Scheibenpacht |
Hinweis 2017/1 zu Scheibenpacht- u.ä. Mehrpersonen-Konstellationen § 104 Abs. 4 EEG 2017 (pdf / 2 MB) |
Weitere Veröffentlichungen
Arbeitsergebnisse zur Eigenversorgung (2019) (pdf / 104 KB) |
Bezugspunkte und Rechtsnatur der Leitfäden und Hinweise
Die Leitfäden und Hinweise geben das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zu bestimmten Fragen des EEG, KWKG oder EnFG wieder. Sie beziehen sich auf den jeweiligen Rechtsrahmen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie sollen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe dienen, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern.
Die Leitfäden und Hinweise stellen keine Festlegung dar und haben auch nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift. Sie sollen keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten oder das Ermessen der Bundesnetzagentur binden.
Die Bundesnetzagentur wird sich im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse nach § 85 EEG, nach § 31b KWKG und nach § 62 EnFG an diesen Leitfäden und Hinweisen orientieren, wenn und soweit es im jeweiligen Verfahren auf die behandelten Fragen ankommt und sich im Verfahrensverlauf – insbesondere durch die Anhörung der Betroffenen – keine abweichende Erkenntnis ergibt.
Stand: 24.11.2023