Leit­fä­den und Hin­wei­se zur EEG/KWKG/EnFG-Auf­sicht

Die Bundesnetzagentur stellt im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse nach dem EEG, dem KWKG und dem EnFG folgende Leitfäden und Hinweispapiere bereit.

Leitfäden

EigenversorgungEinspeisemanagementMessen und Schätzen

Titelbild des Leitfadens zur Eigenversorgung

Leitfaden Einspeisemanagement (Titel)

Titelblatt des Leitfadens Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten

Ergänzender Hinweis - Entschädigung bei direktvermarkteten EE-Anlagen

Hinweispapiere

Kaufmännisch-bilanzielle EinspeisungZuordnung von ausgeförderten
EE-Anlagen
EE-Stromspeicher

Titelbild des Hinweises

Titelbild des Hinweises

Titelbild des Hinweises

Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung (pdf / 323 KB) Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen (pdf / 294 KB) Aktualisierte Fassung
Hinweis 2019/1 zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung (pdf / 1 MB)
Registrierungspflicht /
Sanktionen
MieterstromzuschlagBestandsschutzwahrung
Eigenversorgungsanlagen

Titelbild des Hinweises

Hinweis zum Mieterstromzuschlag

Hinweis zur bestandsschutzwahrenden Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung vor dem 1. Januar 2018

Hinweis 2018/1 zum zeitlichen Verständnis der Sanktionsfolgen bei Pflichtverstößen des Anlagenbetreibers nach § 52 Abs. 3 EEG (pdf / 2 MB) Hinweis 2017/3 zum Mieterstromzuschlag (Version 1.1) (pdf / 1.003 KB) Hinweis 2017/2 zur bestandsschutzwahrenden Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung vor dem 1. Januar 2018 (pdf / 2 MB)
Scheibenpacht

Hinweis zu Scheibenpacht- und ähnlichen Mehrpersonen-Konstellationen

Hinweis 2017/1 zu Scheibenpacht- u.ä. Mehrpersonen-Konstellationen § 104 Abs. 4 EEG 2017 (pdf / 2 MB)

Weitere Veröffentlichungen

Arbeitsergebnisse zur Eigenversorgung (2019) (pdf / 104 KB)

Bezugspunkte und Rechtsnatur der Leitfäden und Hinweise

Die Leitfäden und Hinweise geben das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zu bestimmten Fragen des EEG, KWKG oder EnFG wieder. Sie beziehen sich auf den jeweiligen Rechtsrahmen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie sollen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe dienen, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern.

Die Leitfäden und Hinweise stellen keine Festlegung dar und haben auch nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift. Sie sollen keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten oder das Ermessen der Bundesnetzagentur binden.

Die Bundesnetzagentur wird sich im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse nach § 85 EEG, nach § 31b KWKG und nach § 62 EnFG an diesen Leitfäden und Hinweisen orientieren, wenn und soweit es im jeweiligen Verfahren auf die behandelten Fragen ankommt und sich im Verfahrensverlauf – insbesondere durch die Anhörung der Betroffenen – keine abweichende Erkenntnis ergibt.

Stand:  24.11.2023

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