KWKG-Aufsicht
Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufsicht über das Fördersystem nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wahr.
Die Aufsicht umfasst u.a. die ordnungsgemäße Abwicklung der
- Zuschlagszahlungen von den Netzbetreibern an die Betreiber von KWK-Anlagen und von innovativen KWK-Systemen,
- Zuschlagszahlungen von den Netzbetreibern an die Betreiber von Wärme- und Kältenetzen sowie von Wärme- und Kältespeichern sowie
- Abnahme des Stroms aus KWK-Anlagen.
Die Finanzierung und Wälzung der KWKG-Förderkosten ist Anfang 2023 umgestellt worden und nunmehr eigenständig im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelt. Die damit einhergehenden Aufgaben der Bundesnetzagentur u.a. zur Überwachung der Kostenwälzung, zur Führung der KWKG-Konten und zur Erhebung der KWKG-Umlage unter Berücksichtigung der Umlageprivilegien fallen seitdem nicht mehr unter die KWKG-Aufsicht, sondern unter die neue EnFG-Aufsicht.
Bei Fragen zu den Themen der KWKG-Aufsicht oder Hinweisen zu Verdachtsfällen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten in der unten stehenden Box.
Kontakt
KWKG-Aufsicht
Referat 618
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: eeg-kwkg@bnetza.de
Gesetzliche Grundlage
§ 31b KWKG - Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur