Entflechtung von Transportnetzbetreibern
- Zertifizierung
- Rechtliche Vorgaben zur Informationsbereitstellung durch den Unabhängigen Transportnetzbetreiber (UTB)
- Gleichbehandlungsberichte der Transportnetzbetreiber
Zertifizierung
Der Betrieb eines Transportnetzes bedarf der Zertifizierung durch die Regulierungsbehörde. Inhalt und Ablauf des Zertifizierungsverfahrens ist in §§ 4a ff EnWG geregelt.
Es gibt drei Modelle:
- eigentumsrechtlich entflochtener Transportnetzbetreiber
- unabhängiger Transportnetzbetreiber
- unabhängiger Systembetreiber
Rechtliche Vorgaben zur Informationsbereitstellung durch den Unabhängigen Transportnetzbetreiber (UTB)
Als Orientierungshilfe für die Gleichbehandlungsbeauftragten der UTB bei Informationsanfragen durch die Gesellschafter dient ab sofort das Hinweispapier „Rechtliche Vorgaben zur Informationsbereitstellung“ (pdf / 203 KB) .
Das Papier beinhaltet unter anderem Informationen
- zu handels- und gesellschaftsrechtlichen Auskunfts-und Berichtspflichten
- zum Anwendungsvorrang des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
- zum Schutz von Netzbetreiberinformationen durch Entflechtungsvorgaben im EnWG
zu Prüfkriterien
Gleichbehandlungsberichte der Transportnetzbetreiber
Gleichbehandlungsbeauftragte der unabhängigen Transportnetzbetreiber müssen einmal jährlich einen Bericht erstellen, der die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms darlegt (sog. Gleichbehandlungsbericht).
Die Bundesnetzagentur gibt im Vorfeld Schwerpunkte bekannt, die in den Gleichbehandlungsberichten zu berücksichtigen und zu untersuchen sind. Dabei handelt es sich sowohl um allgemeine entflechtungsrelevante Informationen, als auch um Informationen, die aktuell im Energiemarkt und für den diskriminierungsfreien Netzbetrieb eine besondere Relevanz haben.
Kontakt
Referat 616 - Entflechtung
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: entflechtung@bnetza.de
Zertifizierungsverfahren
Die Zertifizierung wird durch die Beschlusskammern erteilt. Alle Informationen zu den Zertifizierungsverfahren finden Sie unter folgenden Links:
BK 6: Transportnetzbetreiber
BK 7: Fernleitungsnetzbetreiber