Schwer­punk­te für Gleich­be­hand­lungs­be­rich­te

In jedem Kalenderjahr findet eine Tagung rund um das Thema Gleichbehandlungsberichte statt.

Gleichbehandlungsbeauftragte müssen den Bericht über Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts jährlich - spätestens zum 31. März - der zuständigen Regulierungsbehörde vorlegen (§ 7a Absatz 5 EnWG).

Für das Berichtsjahr 2023/24 sollte im Gleichbehandlungsbericht über eines der folgenden Schwerpunktthemen berichtet werden:

  • Wasserstoff/Wasserstoffkernnetz – Vorbereitung der entflechtungsrechtlichen Ausgestaltung vor Umsetzung des Gaspakets
  • Kommunale Wärmeplanung
  • Rentabilitätskontrolle des VNB
  • § 14a EnWG – informatorische Entflechtung; Organisation (Shared Services)
Bitte beachten Sie bei der Übersendung des Gleichbehandlungsberichts, dass Sie diesen der Bundesnetzagentur entweder per E-Mail an die in der Kontaktbox am Ende der Seite angegebene Adresse oder über den Energie Client zur Verfügung stellen. Sollten Sie den Bericht über den Energie Client senden, geben Sie uns bitte unter der unten genannten E-Mail-Adresse unter Nennung der betreffenden Betreibernummer einen kurzen Hinweis.

Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten 2024

Präsentation der Bundesnetzagentur (Herbst 2024) (pdf / 131 KB)

Kontakt

Referat 616 - Entflechtung
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: entflechtung@bnetza.de

Gesetzliche Grundlage

§§ 6 bis 10 EnWG

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