Schwer­punk­te für Gleich­be­hand­lungs­be­rich­te über das Jahr 2022

Gleichbehandlungsbeauftragte müssen den Bericht über Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts jährlich - spätestens zum 31. März - der zuständigen Regulierungsbehörde vorlegen. (§ 7a Absatz 5 EnWG)

Bitte beachten Sie bei der Übersendung des Gleichbehandlungsberichts, dass Sie diesen der Bundesnetzagentur entweder per E-Mail an die in der Kontaktbox am Ende der Seite angegebene Adresse oder über den Energie Client zur Verfügung stellen. Sollten Sie den Bericht über den Energie Client senden, geben Sie uns bitte unter der unten genannten E-Mail-Adresse unter Nennung der betreffenden Betreibernummer einen kurzen Hinweis.

Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten 2023

Präsentation der Bundesnetzagentur (Frühjahr 2023) (pdf / 1 MB)

Kontakt

Referat 616 - Entflechtung
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: entflechtung@bnetza.de

Gesetzliche Grundlage

§§ 6 bis 10 EnWG

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