In einem ersten Fall hat die Bundesnetzagentur auf Antrag der TenneT TSO GmbH eine Ausnahme nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 2 EnWG genehmigt. Es handelt sich hierbei um die Energiespeicher einer Netzbooster-Pilotanlage in Audorf Süd und Ottenhofen.
In einem weiteren Fall hat die Bundesnetzagentur auf Antrag der TransnetBW GmbH dieser eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahme für den Energiespeicher einer Netzbooster-Pilotanlage in Kupferzell.