Elektromobilität Öffentliche Ladeinfrastruktur
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Gemeldete Ladepunkte werden auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht.
Meldeportal zur Anzeige
Die Verwaltung der Anzeigen Ihrer öffentlich zugänglichen Ladepunkte erfolgt über das Meldeportal zum Ladesäulenregister.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen bzw. Antragstellungen ab.
Bei Fragen zur THG-Quote wenden Sie sich bitte an das Umweltbundesamt E-Mail 38BImSchV@uba.de.
Zahlen und Daten
Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur enthält 114.794 Normalladepunkte und 31.063 Schnellladepunkte, die am 1. September 2024 in Betrieb waren. An den Ladepunkten können gleichzeitig insgesamt 5,38 GW Ladeleistung bereitgestellt werden.
Diese Angaben enthalten auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren.
Weitere Auswertungen und Details zum historischen Verlauf und der geographischen Verteilung finden Sie in dem Dokument:
Das Ladesäulenregister hat das Ziel, der Öffentlichkeit valide Daten und Informationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Andere Behörden, Forschungseinrichtungen und Stakeholder nutzen diese Daten, um u. a. die Entwicklung der Ladeinfrastruktur zu monitoren und zu planen.
Die Bundesnetzagentur kommuniziert daher Informationen zu den ihr angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
Bundeslandkarte
Die Karte zeigt die aktuelle Verteilung der gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die Bundesländer.
In dieser Grafik sind auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren enthalten.
Ladesäulenkarte
Alle öffentlichen Ladepunkte, für die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur vollständig abgeschlossen wurde, sind in der Ladesäulenkarte verzeichnet und als Liste der Ladesäulen verfügbar.
FAQ, Downloads und Formulare
Weitere Informationen, wie beispielsweise zu den Mindestanforderungen an die Interoperabilität und technische Sicherheit, zum Meldeprozess sowie zu diversen Begrifflichkeiten erhalten Sie in den FAQ.
Es folgen alle Dokumente dieser Seite zum Download. Darüber hinaus stehen Ihnen hier auch die Formulare zur technischen Sicherheit und zum Betreiberwechsel zur Verfügung.
Stand: 24.09.2024