An­zei­ge öf­fent­lich zu­gäng­li­cher La­de­punk­te nach La­de­säu­len­ver­ord­nung

Aktueller Hinweis zur Umstellung des Anzeigeverfahrens

Die Anzeige von öffentlich zugänglichen Ladepunkten erfolgt von nun an ausschließlich über ein Meldeportal zur Verwaltung von Ladepunktanzeigen. Das bisherige Online-Formular wurde abgeschaltet. Während der Einführung werden bestehende Betreiber mit ihren Ladepunktanzeigen von der Bundesnetzagentur schrittweise auf das neue Portal übertragen. Als Betreiber werden Sie nach abgeschlossener Migration unmittelbar über Ihre Kontakt-E-Mail über die weiteren Schritte informiert.

In der Übergangsphase ist zur Anzeige von öffentlich zugänglichen Ladepunkten Folgendes zu beachten:

Fall 1: Sie sind bereits als Betreiber gemeldet und möchten Änderungen oder zusätzliche Ladepunkte melden
 
Sollten Sie bereits öffentlich zugängliche Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur angezeigt haben und möchten weitere Ladepunkte anzeigen, übernehmen wir die Migration Ihrer Daten auf das Meldeportal und informieren Sie über die Freischaltung Ihres Kontos. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, von einer selbstständigen Registrierung im Meldeportal abzusehen.
 
Unter dem folgenden Link können Sie sich für eine priorisierte Migration anmelden, um kurzfristig Zugang zu Ihren Daten im Meldeportal zu erhalten.
 
Anmeldung zur Migration
Fall 2: Sie sind ein neuer Betreiber und Ihre Ladepunkte wurden bislang nicht angezeigt
 
Wenn Sie als Betreiber erstmals öffentlich zugängliche Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur anzeigen möchten, ist dafür zunächst ein Betreiberkonto auf dem Meldeportal zum Ladesäulenregister zu registrieren. Sie erreichen das Meldeportal über den folgenden Link:
 
Meldeportal Ladesäulenregister
Fall 3: Sie sind Dienstleister und möchten Ladepunkte im Namen eines Betreibers anzeigen
 
Jeder Betreiber hat ein eigenes Konto mit eigenen Kontaktdaten auf dem Meldeportal zu registrieren. Um die Verwaltung durch Dienstleister zu ermöglichen, können im Meldeportal sogenannte Dienstleisterkonten registriert werden. Mit einem Dienstleisterkonto können beliebig viele Betreiberkonten verknüpft und zentral verwaltet werden. Die Verknüpfung kann nach Registrierung der Konten des Betreibers und des Dienstleisters innerhalb des Portals selbstständig initiiert werden. Die Registrierung des Betreiberkontos und die Pflege seiner Stammdaten kann nicht durch einen Dienstleister erfolgen.
 
Meldeportal Ladesäulenregister

Ein Handbuch mit Erklärungen zu den wichtigsten Funktionen steht hier zum Download zur Verfügung:
Handbuch Meldeportal Ladesäulenregister (pdf / 2 MB)

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