Ausschreibung Solaranlagen 2. Segment / Gebotstermin 1. Dezember 2021
Öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse
Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Dezember 2021 bekannt:
Vollständige Tabelle:
Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 (xlsx / 29 KB)
Kompakt (als PDF):
Zuschläge für das Ausschreibungsverfahren EEG Aufdach Solar (Gebotstermin 1. Dezember 2021) (pdf / 676 KB)
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 8,28 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 7,43 ct/kWh.
Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 136 Geboten mit einer Gebotsmenge von 153.986 kW einen Zuschlag.
Mit dieser Veröffentlichung am 14. Januar 2022 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, also am 21. Januar 2022, als bekanntgegeben anzusehen.
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 29 Abs. 1 EEG)
1. Die Gebühren für die Ausschreibungen haben sich geändert. Die Vorabgebühr eines Gebots für Solaranlagen beträgt ab sofort 624 Euro.
2. Die vom Bundestag am 24. Juni 2021 beschlossenen Änderungen des EEG 2021 zu den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe dieser Genehmigung angewendet werden (§ 105 Absatz 3 Satz 1 EEG) . Solange die beihilferechtliche Genehmigung nicht vorliegt, sind die Regelungen in der am 26. Juli 2021 geltenden Fassung des EEG anzuwenden (§ 105 Absatz 3 Satz 2 EEG). Somit ist zu diesem Gebotstermin eine Sicherheit zu stellen; auch müssen nach der Zuschlagserteilung Zahlungsberechtigungen beantragt werden, um Zahlungen nach dem EEG zu erhalten.
Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungs- volumen (kW) | Höchstwert (ct/kWh) | Verfahren |
---|---|---|---|
1. Dezember 2021 | 150.000 | 9,0 | Gebotspreisverfahren „pay as bid“ |
Verfahren
Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 1. Dezember 2021.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.
Abgabefrist ist für diesen Termin Mittwoch, der 1. Dezember 2021. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 150.000 Kilowatt.
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.
Hintergrund:
Das Ausschreibungsvolumen beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 300.000 Kilowatt (gem. § 28a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EEG); es ist gleichmäßig auf die zwei Gebotstermine aufzuteilen. (§ 28a Absatz 2 Satz 3 EEG).
Höchstwert
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 9,00 Cent pro Kilowattstunde. (gem. § 38e Absatz 1 EEG)
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Absatz 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Achtung: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.
Formular für die Gebotsabgabe (Solaranlagen zweiten Segment 01.12.2021) (pdf / 1 MB) |
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.
Es wird um Beachtung der Hinweise zur Gebotsabgabe gebeten.
Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:
Antrag zur Ausstellung einer Zahlungsberechtigung (pdf / 1 MB)
Stand: 14.01.2022