Windenergieanlagen auf See
Die Bundesnetzagentur hat am 09. September 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungen für die voruntersuchten Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 im zentralen Modell bekanntgemacht. Die Ausschreibungen führt die Beschlusskammer 6 durch.
Ausschreibungsverfahren
Die Förderung für Windenergie auf See wird seit Inkrafttreten des WindSeeG wettbewerblich ermittelt. Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) trat am 1. Januar 2017 in Kraft und wurde am 10. Dezember 2020 novelliert. Für alle Windenergieanlagen auf See, die ab 2021 in Betrieb genommen werden, wurden Ausschreibungen eingeführt.
Kontakt
Beschlusskammer 6
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Fax: 0228 14 -5969
E-Mail: poststelle.bk6@bnetza.de