Gebotstermin 2. Dezember 2024 – Innovative KWK-Systeme
Veröffentlichung der Ergebnisse
Ausgeschriebene Menge (kW) | 24.569 |
Zuschlagsmenge (kW) | 25.599 |
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh) | 12,00 |
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh) | 9,84 |
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh) | 8,98 |
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh) | 10,33 |
Bieter | Anlagenstandort | MaStR-Nr. | Gebotsnummer | Zuschlagsnummer |
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Energie und Wasser Potsdam GmbH | Gartenstraße 63 14482 Potsdam | SEE924933565330 SEE926799326346 | BHKW Gar 3 EWP | iKWK24-2-5 |
Energie und Wasser Potsdam GmbH | Zum Heizwerk 20 14478 Potsdam | SEE941909927350 | BHKW Süd 3 EWP | iKWK24-2-6 |
EBAG Energie Bremen BY GmbH | Gemarkung Burghausen, Flurstück 2073/9 84489 Burghausen | SEE925520266494 | Gebot 1 | iKWK24-2-7 |
Stadtwerke Itzehoe GmbH | Brunder Str. 1, 25524 Itzehoe | SEE916229015421 | - | iKWK24-2-8 |
SWU Energie GmbH | 598/8, 89250 Senden | SEE912063250530 | - | iKWK24-2-12 |
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)
Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungsvolumen | Höchstwert | Verfahren |
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2. Dezember 2024 | 24,569 MW | 12,0 ct/kWh | Pay as bid |
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 2. Dezember 2024.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.
Abgabefrist für diesen Termin ist Montag, der 2. Dezember 2024. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 2. Dezember 2024 beträgt 24,569 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den 25 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV für innovative KWK-Systeme auszuschreiben sind. Hiervon wird die Gebotsmenge in Höhe von 0,431 MW abgezogen, für die beim vorangegangenen Gebotstermin gem. § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV über das Ausschreibungsvolumen hinaus ein Zuschlag erteilt wurde (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWKAusV).
Höchstwert und Gebotsverfahren
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 2 KWKAusV).
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Zum Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Sicherheit
Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Überweisungshinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.
Standort der KWK-Anlage
Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:
Folgende Formulare sind im Verfahren optional zu verwenden:
Bürgschaftsformular (pdf / 172 KB)
Weitere Einheiten der KWK-Anlage (pdf / 108 KB)
Gebotsrücknahme (pdf / 2 MB)
Tausch der Sicherheitsleistung (pdf / 772 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.
Stand: 19.12.2024