Ge­bots­ter­min 3. Ju­ni 2024 – Innovative KWK-Systeme

Details zur Ausschreibungsrunde entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme (Gebotstermin 3. Juni 2024)
Ausgeschriebene Menge (kW): 25.000
Zuschlagsmenge (kW): 25.431
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh):12,00


Werte für alle bezuschlagten Gebote
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh): 11,25 
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh): 10,40
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh): 11,78


Zuschlagsübersicht gem. § 15 (1) Nr. 2 KWKAusV
BieterAnlagenstandortMaStR-Nr.GebotsnummerZuschlagsnummer
GETEC heat & power GmbHAdam-Opel-Straße 101
99817 Eisenach
SEE933487609421---------iKWK24-1-1
Fernwärmeversorgungs- GmbH
Dessau
Gemarkung Alten, Flur 3,
Flurstücke 2129, 2131, 2352, 2354,
Teilfläche aus 2124
06847 Dessau-Roßlau
SEE977652112439iKWK Zoberberg 01iKWK24-1-2
Fernwärmeversorgungs- GmbH
Dessau
Gemarkung Dessau, Flur 2,
Teilfläche aus 11071
06844 Dessau-Roßlau
SEE955989068933iKWK Waggon 03iKWK24-1-3
Energie und Wasser Potsdam
GmbH
Gartenstraße 63
14482 Potsdam
SEE977620133299
SEE978105803492
---------iKWK24-1-9
N-ERGIE Kraftwerke GmbHFlurnummer 223/2 Gemarkung
Großreuth bei Schweinau
90431 Nürnberg
SEE964766137403
SEE973955751429
Gebotsnummer 1iKWK24-1-12

 

Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 27. Juni 2024, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 1 Nr.2 KWKAusV am 04. Juli 2024 als bekanntgegeben anzusehen sind. Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Zum Gebotstermin 3. Juni 2024 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 3. Juni 2024.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.
Abgabefrist ist also für diesen Termin Montag, der 3. Juni 2024. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 3. Juni 2024 beträgt 25 Megawatt.

Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den 25 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV für innovative KWK-Systeme auszuschreiben sind.

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 2 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Hinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Stand:  27.06.2024

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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