Gebotstermin 3. Juni 2024 – Innovative KWK-Systeme
Details zur Ausschreibungsrunde entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Ausgeschriebene Menge (kW): | 25.000 |
Zuschlagsmenge (kW): | 25.431 |
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh): | 12,00 |
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh): | 11,25 |
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh): | 10,40 |
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh): | 11,78 |
Bieter | Anlagenstandort | MaStR-Nr. | Gebotsnummer | Zuschlagsnummer |
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GETEC heat & power GmbH | Adam-Opel-Straße 101 99817 Eisenach | SEE933487609421 | --------- | iKWK24-1-1 |
Fernwärmeversorgungs- GmbH Dessau | Gemarkung Alten, Flur 3, Flurstücke 2129, 2131, 2352, 2354, Teilfläche aus 2124 06847 Dessau-Roßlau | SEE977652112439 | iKWK Zoberberg 01 | iKWK24-1-2 |
Fernwärmeversorgungs- GmbH Dessau | Gemarkung Dessau, Flur 2, Teilfläche aus 11071 06844 Dessau-Roßlau | SEE955989068933 | iKWK Waggon 03 | iKWK24-1-3 |
Energie und Wasser Potsdam GmbH | Gartenstraße 63 14482 Potsdam | SEE977620133299 SEE978105803492 | --------- | iKWK24-1-9 |
N-ERGIE Kraftwerke GmbH | Flurnummer 223/2 Gemarkung Großreuth bei Schweinau 90431 Nürnberg | SEE964766137403 SEE973955751429 | Gebotsnummer 1 | iKWK24-1-12 |
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)
Zum Gebotstermin 3. Juni 2024 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 3. Juni 2024.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.
Abgabefrist ist also für diesen Termin Montag, der 3. Juni 2024. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 3. Juni 2024 beträgt 25 Megawatt.
Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den 25 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV für innovative KWK-Systeme auszuschreiben sind.
Höchstwert
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 2 KWKAusV).
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Sicherheit
Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Hinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.
Standort der KWK-Anlage
Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.
Stand: 27.06.2024