Ge­bots­ter­min 3. Ju­ni 2024 – KWK-An­la­gen

Details zur Ausschreibungsrunde entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen (Gebotstermin 3. Juni 2024)
Ausgeschriebene Menge (kW): 52.549
Zuschlagsmenge (kW): 14.736
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh):7,00


Werte für alle bezuschlagten Gebote
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh):6,51 
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh): 5,80
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh): 6,90

 

Zuschlagsübersicht gem. § 15 (1) Nr. 2 KWKAusV
BieterAnlagenstandortMaStR-Nr.GebotsnummerZuschlagsnummer
Stadtwerke Riesa GmbHAlter Pfarrweg 1 01587 RiesaSEE933524832300 SEE956634355255---------KWK24-1-1
Fernwärmeversorgungs- GmbH
Dessau
Gemarkung Alten, Flur 3,
Flurstücke 2129, 2131, 2352, 2354,
Teilfläche aus 2124
06847 Dessau-Roßlau
SEE945698590832KWK Zoberberg 02KWK24-1-2
Stadtwerke Aachen AGVaalser Straße 167 52074 AachenSEE902108609782Gebot KWK AusschreibungKWK24-1-3
Haller Windenergie Beteiligungen GmbHKaullaweg 3 74523 Schwäbisch HallSEE949925116550---------KWK24-1-4
Stadtwerke Itzehoe GmbHRobert-Koch-Straße 0 25524 ItzehoeSEE969268573360Gebot 1KWK24-1-5
Wärmegesellschaft Heilbronn mbHFlurstück 12234 HeilbronnSEE975098395843 SEE969264698593GKWK01 NeBo 2KWK24-1-6
SWU Energie GmbHDaimlerstr. 31 89250 SendenSEE955824279005---------KWK24-1-7
Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 27. Juni 2024, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 1 Nr.2 KWKAusV am 4. Juli 2024 als bekanntgegeben anzusehen sind. Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Zum Gebotstermin 3. Juni 2024 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 3. Juni 2024.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.
Abgabefrist ist also für diesen Termin Montag, der 3. Juni 2024. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 3. Juni 2024 beträgt 52,549 Megawatt.

Die jeweilige Gebotsmenge aller zulässigen Gebote lag bei den letzten zwei aufeinander folgenden Gebotsterminen der Ausschreibungen für KWK-Anlagen jeweils unter dem Ausschreibungsvolumen. Daher ergibt sich das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin durch Anwendung von § 3 Abs. 5 KWKAusV.

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für KWK-Anlagen 7,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 1 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Hinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Stand:  27.06.2024

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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