Ge­bots­ter­min 1. Ju­ni 2022 – KWK-An­la­gen

Es handelt sich um die erste von zwei Ausschreibungen im Jahr 2022. Die Formatvorgaben sind bei Gebotsabgabe zwingend einzuhalten.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Am 18. Juli 2023 ist nachträglich ein weiteres Gebot bezuschlagt worden.
 

Name des BietersAnlagenstandortMaStR-Nr.Gebotsnummer
(falls vergeben)
Zuschlagsnummer
Gemeinschaftskraftwerk Hanau GmbH & Co. KGGemarkung Großauheim, Flurnr. 101, Flurstückszähler 279, Flurstückszähler 17&14
63457 Hanau
SEE953451314137
SEE988994692473
SEE960000126950
------KWK22-1-2

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen 1. Juni 2022
Ausgeschriebene Menge (kW)84.240
Zuschlagsmenge (kW)*79.158
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh)7,00
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh)5,87
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)3,50
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)6,78
Liste der Zuschläge

Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 21. Juni 2022, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 2 KWKAusV am 28. Juni 2022 als bekanntgegeben anzusehen sind. Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Zum Gebotstermin 1. Juni 2022 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Juni 2022.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.

Abgabefrist ist also für diesen Termin Mittwoch, der 1. Juni 2022. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 1. Juni 2022 beträgt 84,240 Megawatt.

Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den 75 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2a KWKAusV für KWK-Anlagen auszuschreiben sind, abzüglich des Ausschreibungsvolumens in Höhe von 0,760 Megawatt, für das beim vorangegangenen Gebotstermin nach § 11 Abs. 3 Satz 2 KWKAusV Zuschläge über das Ausschreibungsvolumen hinaus erteilt wurden (gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KWKAusV), zuzüglich in früheren Gebotsterminen aufgrund von § 3 Abs. 5 KWKAusV nicht zur Ausschreibung zugelassenes Ausschreibungsvolumen in Höhe von 10 Megawatt (gem. § 3 Abs. 6 KWKAusV).

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für KWK-Anlagen 7,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 1 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung: Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 € (70 € x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Hinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung dieses Formulars Bürgschaftsformular (pdf / 1 MB) gestellt werden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:

Formular für die Gebotsabgabe (1. Juni 2022) (pdf / 1 MB)

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 585 KB)
Bürgschaftsformular (pdf / 1 MB)
Formblatt für weitere Einheiten der KWK-Anlage (pdf / 585 KB)
Formular für die Gebotsrücknahme (pdf / 1 MB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären. Hier finden Sie weitere Hinweise zum Ausschreibungsverfahren.

Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags ggf. benutzt werden müssen:
Formular zum Tausch der Sicherheitsleistung (pdf / 1 MB)

Stand:  21.06.2022

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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