Gebotstermin 1. Juni 2021 - innovative KWK-Systeme
Veröffentlichung der Ergebnisse
Ausgeschriebene Menge (kW) | 25.896 |
Zuschlagsmenge (kW) | 25.372 |
zulässiger Höchstwert (ct/kWh) | 12,00 |
durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh) | 11,57 |
niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh) | 10,50 |
höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh) | 11,78 |
Liste der Zuschläge |
Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 17. Juni 2021, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 2 KWKAusV am 24. Juni 2021 als bekanntgegeben anzusehen sind. Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.
Bekanntmachung der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme
(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)
Zum Gebotstermin 1. Juni 2021 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt:
Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 1. Juni 2021.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.
Abgabefrist ist also für diesen Termin Dienstag, der 1. Juni 2021. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 25,896 Megawatt.
Das Ausschreibungsvolumen setzt sich zusammen aus den 25 MW, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV für innovative KWK-Systeme auszuschreiben sind, und dem Ausschreibungsvolumen des vorangegangenen Gebotstermins in Höhe von 0,896 MW, für das nach § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV keine Zuschläge erteilt wurden (gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWKAusV).
Höchstwert
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 2 KWKAusV).
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Sicherheit
Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung: Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 € (70 € x 2.000 kW) zu zahlen. Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr (bitte beachten Sie die Überweisungshinweise) überwiesen oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.
Standort der KWK-Anlage
Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vorgegebenen. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Formular für die Gebotsabgabe (01.06.2021) (pdf / 1 MB) Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden: |
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären. Hier finden Sie weitere Hinweise zum Ausschreibungsverfahren.
Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags ggf. zu nutzen sind:
Formular zum Tausch der Sicherheitsleistung (pdf / 1 MB)
Stand: 17.09.2021
Kontakt
Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de