Bio­me­than: Ge­bots­ter­min 1. Sep­tem­ber 2024

Details zur Ausschreibungsrunde entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. September 2024 bekannt:

Es wurde ein Gebot zu diesem Gebotstermin eingereicht, welches vom Verfahren ausgeschlossen werden musste.

Reduzierung des Ausschreibungsvolumens wegen drohender Unterzeichnung

Gemäß § 28d Abs. 6 EEG

Das Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins 1. September 2024 wird von der Bundesnetzagentur reduziert, weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung).

Das neue Ausschreibungsvolumen beträgt 75.711 Kilowatt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

Gem. § 29 Abs. 1 EEG

Kurzübersicht
Abgabefrist für
den Gebotstermin
Ausschreibungs-
volumen (kW)
Höchstwert
(Neuanlagen) (ct/kWh)
Meldefrist für Genehmigungen
2. September 202475.71121,035. August 2024

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. September 2024. Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Da der 1. September 2024 ein Sonntag ist, verschiebt sich das Fristende nach §§ 188, 193 BGB auf den nächsten Werktag, hier den 2. September 2024.

Die Abgabefrist für diesen Gebotstermin ist daher Montag, der 2. September 2024. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins wurde von 600.000 Kilowatt auf 75.711 Kilowatt reduziert (§ 28d Abs. 6 EEG).

Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Herleitung: Das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2024 beträgt insgesamt 600 Megawatt (§ 28d Abs. 2 S. 1 EEG). Das Volumen wird gleichmäßig auf die Gebotstermine eines Kalenderjahres verteilt (§ 28d Abs. 2 S. 2 EEG. Es wird um die in § 28d Abs. 3 bis 5 EEG definierten Mengen angepasst.

Die Bundesnetzagentur hat das Ausschreibungsvolumen aufgrund einer drohenden Unterzeichnung verringert (§ 28d Abs. 6 EEG 2023).

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 21,03 Cent pro Kilowattstunde nach der Festlegung der Bundesnetzagentur (AZ 4.08.01.01./1#27).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Meldefrist Genehmigungen

Genehmigungen von Biomethananlagen müssen bis zum 5. August 2024 erteilt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.

Herleitung: Die Genehmigungen müssen vier Wochen vor dem Gebotstermin erteilt und gemeldet worden sein (§ 39j i. V. m. § 39 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG).

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie beispielsweise dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.

Sollten technische Probleme beim Ausfüllen der Formulare auftreten, liegt dies zumeist am verwendeten PDF-Viewer. Insbesondere PDF-Viewer, die in Webbrowsern installiert sind, haben häufig nicht die benötigten Formular-Funktionalitäten. Falls beim Aufruf der Formulare im Browserfenster Probleme auftreten, kann wie folgt vorgegangen werden: Die Formulare sind zunächst auf einen Computer herunterzuladen und dann von dort aus in einem geeigneten PDF-Reader-Programm zu öffnen.

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
Formular Gebotsabgabe 1. September 2024 (pdf / 789 KB)
Inhaber Genehmigung Biomethan (pdf / 629 KB)
Formblatt „Zusätzliche Standortangaben“ (pdf / 117 KB)
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)
Bürgschaft (pdf / 65 KB)
Rücknahme des Gebots (pdf / 65 KB)

Festlegungen

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären. Hinsichtlich des Höchstwerts ist die nach § 85a Abs. 1 und 2 EEG getroffene Festlegung (AZ 4.08.01.01/1#27) zu beachten.

Weitere Hinweise

Von Eigenerklärungen außerhalb des Gebotsformulars und der Zusendung weiterer Unterlagen ist im Rahmen einer zügigen Gebotsprüfung abzusehen. Insbesondere sind folgende Mitteilungen und Unterlagen überflüssig:

  • Kopien der Genehmigungen
  • Auszüge aus dem Marktstammdatenregister
  • Mitteilung alter Behördenzuständigkeiten, alter Aktenzeichen, alter Genehmigungsinhaber oder alter Flurstücksbezeichnungen
  • Eigenerklärungen der Inhaberschaft der Grundstücke
  • Katasterauszüge
  • Gesellschaftsverträge
Für ein erfolgreiches Verfahren ist die Nutzung der oben bereitgestellten Formulare ausreichend. Der Verzicht auf die Zusendung nicht benötigter Unterlagen stellt eine erhebliche Entlastung dar.

Stand:  15.10.2024

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