Bio­me­than: Ge­bots­ter­min 1. Sep­tem­ber 2023

Details zur Ausschreibungsrunde entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. September 2023 bekannt:

Es wurden keine Gebote zu diesem Gebotstermin eingereicht.

Reduzierung des Ausschreibungsvolumens wegen drohender Unterzeichnung

Gemäß § 28d Abs. 6 EEG 2021

Das Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins 1. September 2023 wird von der Bundesnetzagentur reduziert, weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung).

Das neue Ausschreibungsvolumen beträgt 8.154 Kilowatt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

Gem. § 29 Abs. 1 EEG

Hinweis:
Die in § 39k Absatz 3 EEG normierte Begrenzung auf die Südregion wurde beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt.
Kurzübersicht
Abgabefrist für
den Gebotstermin
Ausschreibungs-
volumen (kW)
Höchstwert
(Neuanlagen) (ct/kWh)
Meldefrist für Genehmigungen
1. September 20238.15419,314. August 2023

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. September 2023.Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft.

Abgabefrist für diesen Gebotstermin ist also Freitag, der 1. September 2023. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins wurde von 300.000 Kilowatt auf 8.154 Kilowatt reduziert (gemäß § 28d Abs. 6d EEG 2021).

Höchstwert

Der Höchstwert für neue Anlagen beträgt für diesen Gebotstermin 19,31 Cent pro Kilowattstunde (gem. § 39l Abs. 1 EEG).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Meldefrist Genehmigungen

Genehmigungen von Biomethananlagen müssen bis zum 4. August 2023 erteilt und an das Register gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.

Die Genehmigungen müssen vier Wochen vor dem Gebotstermin erteilt und die Anlagen an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können (§ 39j i. V. m. § 39 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EEG).

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie beispielsweise dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.
Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
Formular Gebotsabgabe 1. September 2023 (pdf / 706 KB)
Inhaber Genehmigung Biomethan (pdf / 629 KB)
Formblatt „Zusätzliche Standortangaben“ (pdf / 117 KB)
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)
Bürgschaft (pdf / 65 KB)
Rücknahme des Gebots (pdf / 65 KB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Stand:  28.09.2023

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