Große Be­schluss­kam­mer Ener­gie

Mit der Novelle des EnWG zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde bei der
Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer“ (GBK) eingerichtet.
Sie besteht aus dem Präsidium, den sachlich zuständigen Vorsitzenden
der Beschlusskammern 4, 6 bis 9 und den Abteilungsleitungen der
Abteilungen 3 (Internationales), 6 (Energie) und 8 (Netzausbau).

Die Große Beschlusskammer Energie trifft bundesweit einheitliche Festlegungen zu den Bedingungen und Methoden für den Netzzugang und zu den Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte, inklusive der Kosten- und Anreizregulierung.

Aktuelles

Konsultation zu Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA)

Die Bundesnetzagentur hat am 9. April 2024 einen Festlegungsentwurf zur Konsultation veröffentlicht.

Konsultation Eckpunkte zur Anpassung der Abschreibungsmodalitäten im Gassektor (KANU 2.0)

Die Bundesnetzagentur hat am 6. März 2024 ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem sie eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten für Anlagen im Gassektor vorschlägt. Das Eckpunktepapier bereitet eine Festlegung der Bundesnetzagentur hierzu vor.

Eckpunktepapier zu Nachfolgeregelungen für ARegV, StromNEV und GasNEV

Die GasNEV wird zum 31. Dezember 2027, die ARegV und die StromNEV zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Der Prozess zur Entwicklung von Nachfolgeregelungen muss insofern kurzfristig begonnen werden.

Die Bundesnetzagentur hat ihre ersten Überlegungen zu möglichen Anpassungen an der Regulierung in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Sie hat dieses Eckpunktepapier am 18. Januar 2024 veröffentlicht. Das Eckpunktepapier macht in Teilen konkrete Vorschläge zur Anpassung der Regulierung, stellt teilweise aber auch verschiedene Optionen vor.

Auftaktveranstaltung

Am 2. Februar 2024 fand zur Vorstellung des Eckpunktepapiers eine Auftaktveranstaltung statt. Zu dieser Veranstaltung hatte die Bundesnetzagentur Vertreterinnen und Vertreter der Netzbetreiber, der Energiebranche, der Wissenschaft, Behörden, Gerichtsbarkeit und Arbeitnehmervertreter nach Bonn eingeladen.

Agenda zur Auftaktveranstaltung (pdf / 105 KB)
Mitschnitt der Veranstaltung

Vorträge
Organisatorische Hinweise (pdf / 154 KB)
Organisation der Großen Beschlusskammer - Barbie Haller (pdf / 450 KB)
Rahmenfestlegung zur Regulierungssystematik - Achim Zerres (pdf / 1 MB)
Bestimmung der Netzkosten - Karsten Bourwieg, Dr. Christian Schütte (pdf / 145 KB)
WACC (Weighted Average Cost of Capital) - Wolfgang Wetzl, Stefan Tappe (pdf / 135 KB)
Anpassung von OPEX - Stefan Albrecht (pdf / 235 KB)

Eine umfassende Rückmeldung zur Veranstaltung wie zum Eckpunktepapier war in schriftlicher Form bis zum 29. Februar 2024 möglich. Die Stellungnahmen sind auf der folgenden Seite veröffentlicht: Eckpunktepapier zu Nachfolgeregelungen für ARegV, StromNEV und GasNEV

Entscheidungen

Die Große Beschlusskammer Energie ist zunächst zuständig für alle bundesweit geltenden Festlegungen zu den Bedingungen und Methoden

  • für den Netzzugang und
  • zur Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte, inklusive der Kosten- und Anreizregulierung.

Für Entscheidungen der Großen Beschlusskammer Energie werden für eine zu treffende Festlegung aus dem Gremium neben dem Präsidium jeweils drei Beisitzenden und daraus ein Berichterstatter/eine Berichterstatterin benannt.

Die Verfahren werden durch eine Koordinierungsstelle unterstützt.

Die Große Beschlusskammer Energie hat die Möglichkeit, Festlegungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich an eine der anderen Beschlusskammern zu delegieren.

Besetzung der Großen Beschlusskammer Energie

Zum aktuellen Stand sind Mitglieder:

  • Herr Müller (Präsident und Vorsitzender der Großen Beschlusskammer Energie)
  • Frau Haller (Vizepräsidentin)
  • Frau Dr. Brönstrup (Vizepräsidentin)
  • Frau Dr. Groebel (Abteilungsleiterin Abteilung 3)
  • Herr Zerres (Abteilungsleiter Abteilung 6)
  • Herr Otte (Abteilungsleiter Abteilung 8)
  • Herr Lüdtke-Handjery (Vorsitzender Beschlusskammer 4)
  • Herr Mielke (Vorsitzender Beschlusskammer 6)
  • Frau Zeidler (Vorsitzende Beschlusskammer 7)
  • Herr Bourwieg (Vorsitzender Beschlusskammer 8)
  • Herr Dr. Schütte (Vorsitzender Beschlusskammer 9)

Gesetzliche Grundlagen

§ 59 Abs. 3 EnWG - Einrichtung der Großen Beschlusskammer Energie bei der Bundesnetzagentur

Das Gesetz beschränkt den Zuständigkeitsbereich auf die Regelungen nach den §§ 20 bis 23a, nach den §§ 24 bis 24b sowie nach § 28o Absatz 3 EnWG.

Kontakt

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Große Beschlusskammer Energie
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Telefon: 0228 – 14 0
Fax: 0228 – 14 8872

E-Mail: gbk@bnetza.de

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