Leitlinien
Die Bundesnetzagentur hat Leitlinien zur Möglichkeit der Befreiung und der Ausnahme von Regulierungsanforderungen für Betreiber von Schienenwegen, Serviceeinrichtungen und Werksbahnen veröffentlicht.
Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen (DVO (EU) 2017/2177) enthalten in §§ 2 ff. ERegG bzw. in Art. 2 DVO (EU) 2017/2177 verschiedene Befreiungs- bzw. Ausnahmetatbestände.
Im Folgenden sind diese systematisch dargestellt:
Daneben werden in § 15 ERegG Befreiungsmöglichkeiten für Betreiber von Werksbahnen vorgesehen.
Zudem wird in einer Handreichung erläutert, wie Eisenbahninfrastrukturbedingungen hinsichtlich der „Richtlinie über die Anlagenpreisförderung im Einzelwagenverkehr (APF)“ angepasst werden können.