Aus­nah­men und Be­frei­un­gen für Be­trei­ber ei­ner Ser­vice­ein­rich­tung von Zu­gangs- und Ent­gelt­re­ge­lun­gen

Strategische Bedeutung für das Funktionieren des Schienenverkehrsmarkts – Ladeeinrichtungen (Anlage 2 Nr. 2 lit. j) ERegG)

  • Auslastung

    Auslastung meint die tatsächlich erbrachte Leistung der Ladeeinrichtung im Verhältnis zur potenziell möglichen Maximalauslastung der Ladeeinrichtung. Eine Auslastung von 70 Prozent und mehr spricht für die Annahme einer strategischen Bedeutung der Ladeeinrichtung.
  • Art des potenziell betroffenen Verkehrs

    Das Kriterium ist regelmäßig als neutral zu bewerten, da grundsätzlich jede Form von Verkehr von strategischer Bedeutung für das Funktionieren des Schienenverkehrsmarkts sein kann. Die Verkehre können allerdings Besonderheiten aufweisen, die zu einer abweichenden Bewertung führen. Diese Besonderheiten sind vom Antragsteller darzulegen.
  • Umfang des potenziell betroffenen Verkehrs

    Für Ladeeinrichtungen hat die Bundesnetzagentur bislang keinen Schwellenwert definiert. Das Kriterium wird daher zunächst einzelfallbezogen bewertet.
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