Ausnahmen und Befreiungen für Betreiber einer Serviceeinrichtung von Zugangs- und Entgeltregelungen
Strategische Bedeutung für das Funktionieren des Schienenverkehrsmarkts – Güterterminals (Anlage 2 Nr. 2 lit. b) ERegG)
Auslastung
Auslastung meint die tatsächlich erbrachte Leistung im Güterterminal im Verhältnis zur potenziell möglichen Maximalauslastung des Güterterminals. Eine eisenbahnbezogene Auslastung von 70 Prozent und mehr spricht für die Annahme einer strategischen Bedeutung des Güterterminals.
Art des potenziell betroffenen Verkehrs
Das Kriterium ist regelmäßig als neutral zu bewerten, da grundsätzlich jede Form von Verkehr von strategischer Bedeutung für das Funktionieren des Schienenverkehrsmarkts sein kann. Die Verkehre können allerdings Besonderheiten aufweisen, die zu einer abweichenden Bewertung führen. Diese Besonderheiten sind vom Antragsteller darzulegen.
Umfang des potenziell betroffenen Verkehrs
Zur Ausfüllung dieses Kriteriums zieht die Bundesnetzagentur den erzielten eisenbahnbezogenen Umsatz des Güterterminals heran. Ein eisenbahnbezogener Umsatz von 1.250.000 Euro (vormals 600.000 Euro) und mehr im Jahr spricht für die Annahme einer strategischen Bedeutung.Art der in der Serviceeinrichtung erbrachten Leistung
Über dieses qualitative Kriterium ist eine Befreiung / Ausnahme auch dann möglich, wenn der Umsatz oberhalb des Schwellenwertes liegt, aber aufgrund von Besonderheiten der angebotenen Leistungen eine strategische Bedeutung nicht anzunehmen ist. In die andere Richtung kann über dieses Kriterium eine Befreiung / Ausnahme auch dann zu verweigern sein, wenn der Umsatz unterhalb des Schwellenwertes liegt, sich aufgrund der Spezialisierung aber eine besondere strategische Bedeutung ergibt.