Be­trei­ber der Schie­nen­we­ge

Ausnahmen und Befreiungen für Betreiber der Schienenwege

In den folgenden Darstellungen wird § 2c ERegG in Bezug genommen.
Diese Vorschrift ist derzeit noch nicht in Kraft getreten. Das genaue Datum des Inkrafttretens ist aktuell noch nicht absehbar.

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