Zinssätze für Eisenbahninfrastrukturunternehmen – Konsultation des Methodenberichts - 2026
Die Bundesnetzagentur beginnt heute mit der Konsultation des Methodenberichtes zur Bestimmung von Zinssätzen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Ausgangspunkt ist die Überprüfung der bis-her verwendeten Methoden zur Bestimmung der Zinssätze.
Ansätze zur Bestimmung von Zinssätzen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Der Methodenbericht, den die Bundesnetzagentur zur Konsultation stellt, ist Teil eines Gutachtens zur Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalzinssätze für Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das die Bundesnetzagentur im April 2026 beauftragt hat. Der Bericht stellt die bisherigen Vorgehensweisen bei der Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalzinssätze vor und erläutert mögliche Alternativmethoden und Weiterentwicklungen.
Der Methodenbericht umfasst Überlegungen, den Eigenkapitalzinssatz mittels verschiedener Kapitalmarktmodelle zu bestimmen, unterschiedliche Möglichkeiten, die Marktrisikoprämie abzuleiten, den risikolosen Zins und die Betawerte zu berechnen sowie die Bestimmung der Fremdkapitalzinssätze zu evaluieren.
Nächste Schritte
Der Methodenbericht und die eingegangenen Stellungnahmen sind Ausgangspunkt für die weitere gutachterliche Ermittlung der Eigen- und Fremdkapitalzinssätze. Ein auf dieser Basis erstelltes Gutachten wird im ersten Halbjahr 2027 fertiggestellt. Auf dessen Grundlage legt die Bundesnetzagentur die unternehmensindividuellen Zinssätze in den jeweiligen Entgeltverfahren fest. Verfahrensbeteiligte haben zusätzlich in den einzelnen Verfahren die Möglichkeit, zur jeweils geplanten Festlegung Stellung zu nehmen.
Hintergrund zum Verfahren
Die normativen Grundlagen zur Bestimmung der Kapitalkosten für Eisenbahninfrastrukturunternehmen finden sich in § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 9 sowie § 25 Abs. 1 i.V.m. Anlage 4 Ziffer 5 Eisenbahnregulierungsgesetz. Durch die Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes vom 25.11.2025 hat der Gesetzgeber die Eigenkapitalverzinsung für Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes auf 1,9 Prozent fixiert (vgl. Anlage 4 Nr. 5.2.3 ERegG). Die im Methodenbericht vorgenommene Evaluierung bezieht sich daher auf Betreiber von Serviceeinrichtungen sowie auf nicht-bundeseigene Betreiber der Schienenwege.
Gutachten zur Bestimmung der Zinssätze für Eisenbahninfrastrukturunternehmen - Methodenbericht - 2026 (pdf / 2 MB)
Pressemitteilung
Bis zum
30. September 2026 haben Marktteilnehmer die Möglichkeit, zum Bericht Stellung zu nehmen.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an die E-Mail-Adresse:
Ref-704@bnetza.de.