Gerichtsentscheidungen

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Eisenbahnregulierung unter Beteiligung der Bundesnetzagentur:

Verwaltungsgericht Mainz

Gerichtsentscheidungen des VG Mainz

2015

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
3 K 605/14.MZ 19.08.2015UrteilVorübergehende Einschränkungen des Betriebs einer Eisenbahninfrastruktur in Form von Zugausfällen und Umleitungen aufgrund eines Personalengpasses bei dem Betreiber der Schienenwege betreffen dessen Bereitstellungsverpflichtung aus § 14 Abs. 1 Satz 3 AEG und damit den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, für deren Überwachung seit dem Inkrafttreten des Dritten Änderungsgesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (juris: EBRÄndG 3) allein die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde zuständig ist.

Verwaltungsgericht Köln

Gerichtsentscheidungen des VG Köln

2020

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 K 3108/1714.07.2020BeschlussDie Regulierungsbehörde ist bei der Genehmigung von Entgelten und Entgeltgrundsätzen gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 ERegG befugt, Entgelte in geringerer Höhe als von dem Betreiber der Schienenwege beantragt zu genehmigen.
18 L 873/2019.06.2020BeschlussDie aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 18 K 2011/20 gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 0.0.2020 wird angeordnet, soweit die Antragstellerin in Ziffer 1 dieses Beschlusses verpflichtet wird, ihre Schienennetznutzungsbedingungen dahingehend zu ändern, dass in diesen ausdrücklich geregelt wird, dass die Antragstellerin Zugangsberechtigten, die aufgrund von teilweisen Unvereinbarkeiten zwischen verschiedenen Anträgen bei der Netzfahrplanerstellung mit ihrem Antrag unterliegen, für nicht konfligierende Teile des Antrags im Hinblick auf Laufwege entsprechende Schienenwegkapazität anbietet. Ferner wird die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 2011/20 hinsichtlich der diesbezüglichen Umsetzungsverpflichtung in Ziffer 2 und der diesbezüglichen Zwangsgeldandrohung in Ziffer 3 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 0.0.2020 angeordnet.
18 L 167/2009.03.2020BeschlussDer Antrag, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 18 K 255/20 erhobenen Klage gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 19. Dezember 2019 (BK 10-16-0118_Z) anzuordnen, hat Erfolg, soweit sich die Antragstellerin gegen die Ziffern 2 und 3 sowie die auf die Anordnungen in diesen Ziffern bezogene Zwangsgeldandrohung in Ziffer 4 des angegriffenen Beschlusses wendet.
18 L 2501/1907.02.2020BeschlussDie aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet, soweit sich die Antragstellerinnen mit der Klage im Verfahren 18 K 6973/19 gegen die Beanstandung von Ziffer 2.12.1 SNB 2021, von § 4 Satz 4 und der Anlage 1 des Infrastrukturnutzungsvertrags, Ziffer 2.12.4 SNB 2021, von Zeilen 2 und 3 der Tabelle in Ziffer 4.2.1.3 SNB 2021 und der Richtlinie 402.0203 Abschnitt 4 Absatz 4 in dem Beschluss vom 12.11.2019 wenden.
18 L 2602/19 14.01.2020BeschlussDer Antrag, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Antragstellerin für die Zeiträume vom 31.1.2020 0:00 Uhr bis 9.3.2020 23:59 Uhr, 10.4.2020 0:00 Uhr bis 17.5.2020 23:59 Uhr und 1.9.2020 0:00 Uhr bis 12.12.2020 23:59 Uhr das Gleis 000 der Beigeladenen zu 1. in der Serviceeinrichtung D. -I. zur Nutzung zu den in den NBS 2020 der Beigeladenen zu 1. enthaltenen Vertrags- und Entgeltbedingungen zuzuweisen und soweit ein zwischen der Beigeladenen zu 1. und der Beigeladenen zu 2. geschlossener Vertrag über die Nutzung des benannten Gleises der Zuweisung entgegensteht, diesen für unwirksam zu erklären sowie Ziffer 4 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 12.12.2019 (...) aufzuheben, hilfsweise, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Antragstellerin für die Zeiträume vom 31.1.2020 0:00 Uhr bis 9.3.2020 23:59 Uhr und 10.4.2020 0:00 Uhr bis 17.5.2020 23:59 Uhr das Gleis 000 der Beigeladenen zu 1. in der Serviceeinrichtung D. -I. zur Nutzung zu den in den NBS 2020 der Beigeladenen zu 1. enthaltenen Vertrags- und Entgeltbedingungen zuzuweisen und soweit ein zwischen der Beigeladenen zu 1. und der Beigeladenen zu 2. geschlossener Vertrag über die Nutzung des benannten Gleises der Zuweisung entgegensteht, diesen für unwirksam zu erklären sowie Ziffer 4 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 12.12.2019 (...) aufzuheben, hat insgesamt keinen Erfolg.

2019

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 2032/1928.10.2019Beschluss1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 18 K 4143/19 gegen den Beschluss der Beschlusskammer 10 vom 12.6.2019 wird angeordnet.
18 L 1887/1912.09.2019BeschlussDer Antrag, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 18 K 5514/19 geführten Klage gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 6. September 2019 - BK 10-19-0198_Z - anzuordnen, hat Erfolg.
18 L 1885/1912.09.2019BeschlussDer Antrag, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 18 K 5509/19 geführten Klage gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 6. September 2019 - BK 10-19-0198_Z - anzuordnen, ist zulässig und begründet.
18 L 1462/1930.08.2019BeschlussDie aufschiebende Wirkung der Klage (Az. 18 K 4296/19) gegen Ziffer 1 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 00.06.2019 wird angeordnet.
18 L 1266/1913.08.2019BeschlussDer Antrag, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, das Ausgangsniveau der Gesamtkosten gemäß § 25 Abs. 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) für die erste Regulierungsperiode vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die unter dem Aktenzeichen 18 K 10766/17 geführte Klage beschränkt auf die Netzfahrplanperiode 2020/2021 auf insgesamt 5.471,3 Millionen Euro festzulegen, hilfsweise die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, das Ausgangsniveau der Gesamtkosten für die erste Regulierungsperiode vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens beschränkt auf die Netzfahrplanperiode 2020/2021 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut festzulegen, hat insgesamt keinen Erfolg.
18 K 11831/16 22.02.2019UrteilDie Klägerinnen betreiben den Großteil der Schienennetze auf dem Hoheitsgebiet der Beklagten. Mit Schreiben vom 07.10.2016 unterrichteten die Klägerinnen die Bundesnetzagentur über ihre Absicht, mit Wirkung zum 10.12.2017 bestimmte Änderungen an den aktuell gültigen Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) inklusive der zugehörigen Anlagen und des netzzugangsrelevanten und des betrieblich-technischen Regelwerkes vornehmen zu wollen. Den Zugangsberechtigten war zuvor im Zeitraum vom 30.08. bis zum 30.09.2016 Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der SNB (SNB 2018) eingeräumt worden.
18 L 256/1913.02.2019BeschlussDie Beschlusskammer der Bundesnetzagentur muss vor einer Entscheidung nach § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Diese Verpflichtung besteht nicht nur bei verfahrensbeendenden Entscheidungen. Reine Verfahrenshandlungen nach § 44a VwGO können hingegen ohne vorherige mündliche Verhandlung erfolgen.

2018

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 1628/1827.08.2018BeschlussDie aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 2 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 26.6.2018 (18 K 5189/18) wird angeordnet.
18 L 1528/18 03.08.2018BeschlussDie aufschiebende Wirkung der Klage (18 K 4757/18) gegen den Beschluss der C. vom 06.06.2018 wird angeordnet.
18 L 1495/1802.08.2018BeschlussAntrag die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Antragstellerin vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache hinsichtlich der von ihr betriebenen Serviceeinrichtungen von den Pflichten aus § 13 ERegG und des Kapitels 3 ERegG mit Ausnahme der §§ 21 und 43 ERegG zu befreien und hinsichtlich der von ihr betriebenen Serviceeinrichtungen mit musealem Charakter von der Anwendung des ERegG mit Ausnahme des § 17 Abs. 2 Nr. 1 ERegG zu befreien, den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war das Verfahren gemäß § 92 Abs. 3 VwGO analog einzustellen.
Im Übrigen hat der Antrag, die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Antragstellerin vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache hinsichtlich der von ihr betriebenen Schienenwege von der Anwendung des Kapitels 3 ERegG mit Ausnahme der §§ 18, 20, 21, 22, 33, 42, 44, 47, 54, 56, 57, 61 Abs. 2 und 3 ERegG und des § 62 ERegG zu befreien, keinen Erfolg.
18 K 7139/1627.07.2018UrteilSeehafen, Serviceeinrichtung, Nutzungsbedingungen, Die angefochtenen Bescheide vom 22.3.2016 und vom 8.8.2016 sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
18 K 1866/1620.04.2018UrteilIT-Trassenportal „Path Coordination System“ (PCS), Absicht SNB 2016 unterjährig zu ändern.

2017

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 4163/1720.12.2017BeschlussDie aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 18 K 10963/17 wird bezüglich Ziffern 4 und 5 des Beschlusses vom 10.7.2017 angeordnet.
18 L 1166/1724.05.2017BeschlussDer Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage - 18 K 3220/17 - gegen Ziffer 1 und 2 des Entgeltgenehmigungsbescheides BK00-00-0000_E der Antragsgegnerin vom 6.2.2017 in Verbindung mit der darin in Bezug genommenen Anlage 5 insoweit anzuordnen, als darin für das Segment Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) höhere Entgelte (EUR/Trassenkilometer) festgesetzt werden, als diejenigen, die die Beigeladenen am 7.10.2016 (mit Änderung vom 11.11.2016) beantragt hatten und die in Spalte 2 der Anlage zu dem vorliegenden Rechtsschutzantrag ersichtlich sind, hat keinen Erfolg.
18 L 1165/1724.05.2017BeschlussDer Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage - 18 K 3219/17 - gegen Ziffer 1 und 2 des Entgeltgenehmigungsbescheides BK00-00-0000_E der Antragsgegnerin vom 6.2.2017 insoweit anzuordnen, wie in der Klage die Aufhebung des Bescheides beantragt ist, hat keinen Erfolg.
18 L 980/1724.05.2017BeschlussDer Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage - 18 K 3108/17 – gegen den Beschluss der Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur vom 06.02.2017 mit dem Aktenzeichen BK10-16-0008_E unter Berücksichtigung der Berichtigung vom 13.02.2017 anzuordnen hat keinen Erfolg.

2016

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 2337/1625.10.2016BeschlussFür die Entscheidung der Regulierungsbehörde im Rahmen einer eisenbahnrechtlichen Vorabprüfung sind die in diesem Zeitpunkt gegebenen Umstände maßgeblich, auch wenn sie sich seit der Mitteilung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens an die Regulierungsbehörde über eine beabsichtigte Ablehnung eines Zugangsantrags geändert haben.
18 L 2956/1503.02.2016BeschlussEine Klausel, die eine Anmeldung oder die Annahme eines Vertragsangebots sogar dann ausschließlich über ein internetbasiertes Stationsportal zulässt, wenn dieses bis zu 48 Stunden ausfällt, ist eisenbahnrechtswidrig.

2015

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 K 3987/1413.11.2015UrteilDer Begriff des Güterterminals ist weit auszulegen. Hierunter fallen auch trimodale Umschlagterminals, wenn dort eisenbahnbezogene Dienste erbracht werden.
18 L 2529/1528.10.2015BeschlussZuweisung von Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr Verfügbarkeit der benötigten Serviceeinrichtung Vier-Wochen-Frist des § 14 Abs. 1 S 1 EIBV.
18 L 2502/1520.10.2015BeschlussZuweisung von Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr Verfügbarkeit der benötigten Serviceeinrichtung Vier-Wochen-Frist des § 14 Abs. 1 S 1 EIBV.
18 L 521/1505.03.2015BeschlussAuch beim Entscheidungsverfahren hinsichtlich beantragter Rahmenvertragsabschlüsse für die Benutzung von Schienenkapazität ist die beabsichtigte Nutzung grenzüberschreitender Zugtrassen zu beachten.
18 L 494/1505.03.2015BeschlussDie Vorgabe der Regulierungsbehörde gegenüber dem Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, Rahmenverträge über Bandbreiten für Fahrwegkapazitäten nur in dem Umfang abzuschließen, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen für jede Bandbreite drei Trassen konstruierbar sind, entspricht § 13 Abs. 1 Satz 3 EIBV. Bei eingleisigen Strecken kann dies dazu führen, dass Rahmenverträge nur über zwei Bandbreiten pro Stunde abgeschlossen werden dürfen. Newcomer haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Besserstellung.

2014

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18L1929/1414.11.2014BeschlussZugang zu Serviceeinrichtungen - Nutzungsbedingungen

2013

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 K 4277/1219.07.2013UrteilSNB 2013
18 K 3168/1217.05.2013UrteilRecht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur - Spediteure, Verlader - Neufassung der Nutzungsbedingungen eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
18 K 7127/1119.04.2013Urteilallgemeine Bedingungen für die Nutzung von Personenbahnhöfen, Abschlagszahlungen.
18 K 7128/1119.04.2013UrteilNichtzustandekommen einer von einem Zugangsberechtigten begehrten Vereinbarung über den Zugang nach § 14 Abs. 6 AEG bzw. eines Rahmenvertrags nach § 14a AEG; insoweit kommt nicht allein die Ablehnung eines Zugangsantrags in Betracht.
18 K 115/1208.03.2013UrteilAnwendbarkeit von EGRL 14/2001 Art 5 Abs. 1 S 2 Halbs. 2; Einordnung von Verladestationen als Personenbahnhöfe.
18 K 116/1208.03.2013UrteilFristbeginn bei AEG § 14e Abs. 1 Nr. 4; Anwendbarkeit von EGRL 14/2001 Art 5 Abs. 1 S 2 Halbs. 2; Rechtsgrundlage für ein an ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen gerichtetes eisenbahnrechtliches Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur; Anreizsystem i.S.d. EIBV § 24; Obliegenheit zur Plausibilisierung eines Entgeltsystems; keine Pflicht, Markteinsteigern die Marktfähigkeit zu ermöglichen.

2012

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 1452/1214.11.2012BeschlussVerpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die diskriminierungsfreie Benutzung der von ihnen betriebenen Eisenbahninfrastruktur zu gewähren.
18 L 1087/1201.10.2012BeschlussEinzelfall der Abgrenzung einer Werksbahn von einem öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen unter Berücksichtigung von DDR-Recht, das als brandenburgisches Landesrecht weiter galt.
18 L 547/1215.06.2012BeschlussStationspreissystem Zuglängenfaktor Behinderungsmissbrauch Entgeltforderung ab der tatsächlichen Betriebsaufnahme Interessenabwägung.
18 K 2771/1018.05.2012UrteilVorabprüfungsverfahren nach AEG 1994 § 14 e Abs. 1 Nr. 4 betreffend die Herausnahme des betrieblich-technischen Regelwerks aus den Schienennetz-Benutzungsbedingungen und Benutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen
25 K 6217/1004.05.2012UrteilZulässigkeit von Zeitgebühren; Abgrenzung gebührenpflichtige Amtshandlung zu allgemeinem gebührenfreien Verwaltungshandeln; notwendiger Inhalt von Gebührenbescheiden
18 L 476/1226.04.2012BeschlussTeilhaberecht eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens auf Gleisanbindung in einer Serviceeinrichtung.
18 L 477/1226.04.2012BeschlussKontrahierungszwang zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Gebot zur nachträglichen Optimierung bereits geschlossener Verträge.
18 L 73/1215.02.2012Beschlussaufschiebende Wirkung des Widerspruchs.

2011

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 1774/1122.12.2011Beschlussöffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Verpflichtung zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen.
18 L 1791/1124.11.2011BeschlussErfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens; Interessenabwägung; Vermietung einer weit überwiegenden Anzahl der Rangiergleise eines Rangierbahnhofs.
18 K 2972/0818.03.2011BeschlussVorabprüfung eisenbahnrechtlicher Nutzungsbedingungen (SNB 09).
18 K 1546/0914.01.2011UrteilEisenbahninfrastruktur-Unternehmen - Verpflichtung zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen.

2010

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 1830/1016.12.2010BeschlussEinstweiliger Rechtsschutz im Eisenbahnrecht.
18 L 1710/1009.12.2010BeschlussRechtsschutz gegen die Anordnung der Erstellung von Nutzungsbedingungen für kombinierte Personen- und Güterbahnhöfe.
18 K 4250/0710.09.2010UrteilEisenbahninfrastrukturunternehmen: Zulässige Verweisung auf fremde Nutzungsbedingungen.
18 K 3807/0720.08.2010UrteilZur Rechtmäßigkeit von Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Infrastruktur von Personenbahnhöfen  -ABP-.
18 L 620/1010.05.2010BeschlussAbschluss von Rahmenfahrplänen während einer Rahmenfahrplanperiode.
18 K 3002/0830.04.2010UrteilBeanstandung der Nutzungsbestimmungen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
18 L 51/1026.02.2010BeschlussUngültigerklärung einer Stationspreisliste; fehlende Vorlage eines lückenlosen Berechnungsmodells.

2009

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 1846/0918.12.2009BeschlussBetrieblich-technisches Regelwerk.
18 K 4918/0704.12.2009UrteilNBS 08 - Klage gegen Bescheid der Bundesnetzagentur.
18 K 2722/0721.08.2009UrteilSNB 08 - Diskriminierungsbegriff, Transparenzgebot, unkonditionierte Verhaltensspielräume - Überprüfung von Schienennetznutzungsbedingungen.
18 L 637/0916.06.2009BeschlussMinderungsregeln nach § 21 Abs. 6 EIBV, vertragliches Leistungssoll, Diskriminierung.
18 L 542/0926.05.2009BeschlussRahmenverträge mit zeitversetztem Beginn.

2008

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 1371/0807.10.2008BeschlussNBS für Wartungseinrichtungen.
18 L 747/0812.06.2008BeschlussNutzungsbedingungen für Wartungseinrichtungen.
18 L 1874/0709.01.2008BeschlussEisenbahnrechtliche Auskunftsverpflichtung - Befugnisse der BNetzA nach § 14c AEG.

2007

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 1835/0717.12.2007BeschlussVorläufiger Rechtsschutz - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs.
18 L 1836/0717.12.2007BeschlussVorläufiger Rechtsschutz - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs.
18 L 1794/0712.12.2007BeschlussVorabprüfung nach § 14e AEG - SNB 08 - Diskriminierungsbegriff - Transparenzgebot - GSM-R.
18 L 1797/0712.12.2007Beschlussaufschiebende Wirkung des Widerspruchs - Änderung der Schienennetznutzungsbedingungen nach §§ 14e, ;14c AEG (hier: Regelung der Vollziehung).
18 L 1779/0711.12.2007BeschlussPrüfung nach § 14e AEG - Diskriminierungsbegriff - Transparenzgebot - Totalwiderspruch - Gestaltungskompetenz des Infrastrukturbetreibers - Festlegung und Veröffentlichung von Nutzungsbedingungen.
18 K 1572/0714.11.2007UrteilEisenbahnaufsicht über die Unabhängigkeit der Betreiber der Schienenwege nach § 9a AEG.
18 K 1573/0714.11.2007UrteilEisenbahnaufsicht über die Unabhängigkeit der Betreiber der Schienenwege nach § 9a AEG.
18 K 1596/0714.11.2007UrteilEisenbahnaufsicht über die Unabhängigkeit der Betreiber der Schienenwege nach § 9a AEG.
18 L 428/0705.04.2007BeschlussAbschluss eines Rahmenvertrags gemäß § 14 a AEG, § 13 EIBV - (hier: Regelung der VolIziehung).

2006

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
18 L 1878/0604.12.2006BeschlussVorabprüfung SNB 2008.
18 K 2670/0520.10.2006UrteilDiskriminierungsbegriff, Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund - Sonderzugzuschläge - Entgeltbildungskompetenz des EIU.
18 K 9524/0302.06.2006UrteilZugangsberechtigung zu Eisenbahninfrastruktur nach § 14 Abs. 2 AEG - Eisenbahnbetrieb; diskriminierungsfreier Zugang; nichtselbständige Teilnahme.
18 L 175/0617.02.2006BeschlussVorabprüfung ABP 2006 - zu komplexe Rechtsfragen.
18 L 49/0613.01.2006BeschlussIn-Kraft-Treten SNB und ABN bei Widerspruch nach § 4 EIBV - Komplexität der Materie.

Oberverwaltungsgericht NRW

Gerichtsentscheidungen des OVG NRW Münster

2020

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 B 1246/1922.05.2020Beschluss§ 68 Abs. 3 ERegG räumt der Regulierungsbehörde auf der Rechtsfolgenseite ein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur nach Maßgabe von § 114 Satz 1 VwGO überprüfbares Entschließungs- und Auswahlermessen bei der Entscheidung ein, ob und wie eine Regelung im Sinne von § 66 Abs. 4 ERegG mit Wirkung für die Zukunft abgeändert werden soll. Dies gilt unabhängig davon, ob die Regulierungsbehörde von Amts wegen oder aufgrund eines Antrags eines Zugangsberechtigten tätig geworden ist.
13 B 354/2030.04.2020BeschlussDas Verfahren ist in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO teilweise einzustellen, soweit es im Hinblick auf die ursprünglich im Streit stehenden Abstellgleiskapazitäten für den Zeitraum vom 1. bis 30. April 2020 nach Wegfall des Nutzungsbedarfs durch die Antragstellerin für erledigt erklärt worden ist und sich die Antragsgegnerin dieser Erklärung angeschlossen hat. Der mit der Beschwerde angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist in diesem Umfang in entsprechender Anwendung von § 171 Satz 1 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO kraft Gesetzes unwirksam.
13 B 74/2029.01.2020BeschlussDas Verwaltungsgericht hat den Erlass der durch die Antragstellerin begehrten einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu Recht abgelehnt. Die Antragstellerin hat einen Anordnungsanspruch auf Zuweisung des Abstellgleises 108 in der von der Beigeladenen zu 1) betriebenen Betriebsstelle C. -H. für die im Beschwerdeverfahren allein streitigen Zeiträume vom 31. Januar 2020 (0:00 Uhr) bis zum 9. März 2020 (23:59 Uhr) und vom 10. April 2020 (0:00 Uhr) bis zum 17. Mai 2020 (23:59 Uhr) auch mit ihrem Beschwerdevorbringen nicht glaubhaft gemacht.

2019

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 A 2224/1810.12.2019BeschlussDas Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den folgenden Fragen eingeholt:
1. Ist die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 insbesondere im Hinblick auf die in Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 9 und Art. 18 Buchst. c) dieser Verordnung dem Verwaltungsrat eines Güterverkehrskorridors zugewiesenen Aufgaben dahin auszulegen, dass der Verwaltungsrat für einen Güterverkehrskorridor ermächtigt ist, das Verfahren für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Infrastrukturkapazität bei der in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung genannten einzigen Anlaufstelle selber festzulegen und dabei etwa – wie unter den vorliegenden Umständen – die ausschließliche Anwendung eines elektronischen Buchungstools vorzuschreiben, oder unterfällt dieses Verfahren den allgemeinen Bestimmungen aus Art. 27 Abs. 1 und 2 i.V.m. Ziffer 3 Buchst. a) des Anhangs IV der Richtlinie 2012/34/EU, so dass es allein durch die an einem Güterverkehrskorridor beteiligten Infrastrukturbetreiber in ihren jeweiligen Schienennetz-Nutzungsbedingungen geregelt werden darf?
2. Falls die erste Frage dahin zu beantworten ist, dass eine Regelung des unter Ziffer 1 genannten Verfahrens allein in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen der an einem Güterverkehrskorridor beteiligten Infrastrukturbetreiber zu erfolgen hat, richtet sich die Überprüfung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen durch eine nationale Regulierungsstelle insoweit nach Art. 20 der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 oder ebenfalls ausschließlich nach den Bestimmungen der Richtlinie 2012/34/EU und den zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechtsvorschriften?
13 B 1262/1919.09.2019BeschlussDie Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 2) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. September 2019 werden zurückgewiesen.
13 B 1261/1919.09.2019BeschlussDie Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 2) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. September 2019 werden zurückgewiesen.
13 A 2785/1712.03.2019Urteil

1. Maßgeblich für die Prioritätsentscheidung bei konfligierenden Rahmenvertragsanmeldungen ist gemäß § 13 Abs. 10 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 4 Satz 1 EIBV allein die Zweckbestimmung des jeweiligen Rahmenvertrags, die in der Sicherung des beabsichtigten vertakteten oder ins Netz eingebundenen Verkehrs, der Sicherung zu beantragender grenzüberschreitender Zugtrassen oder der Sicherung zu beantragender Zugtrassen für den Güterverkehr bestehen kann.

2. § 9 Abs. 4 Satz 1 EIBV gibt eine Prüfungsreihenfolge vor. Erst wenn nach vollständiger Abarbeitung der Vorrangkriterien keine konfliktlösende Entscheidung möglich ist, soll – vorbehaltlich des § 9 Abs. 4 Satz 2 EIBV – eine Entscheidung im Regelentgeltverfahren nach § 9 Abs. 5 EIBV möglich sein.

3. Grenzüberschreitende Zugtrassen im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EIBV sind grundsätzlich alle Zugtrassen im Sinne von § 2 Nr. 1 EIBV, bei denen der Zug mindestens die Grenze eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum überquert.

4. Es kann offenbleiben, ob die Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EIBV ausnahmsweise diejenigen grenzüberschreitenden Zugtrassen nicht erfasst, die durch die Schienenwegebetreiber nach näherer Maßgabe von §§ 7 Abs. 1 Satz 2, 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EIBV bereits vorab im Wege der Vereinbarung konstruiert worden sind. Die Regelung ist jedenfalls nicht auf vorab im Wege der Vereinbarung konstruierte grenzüberschreitende Zugtrassen beschränkt (Aufgabe der Senatsrechtsprechung).

5. Für die Privilegierung eines auf die Sicherung einer grenzüberschreitenden Zugtrassen gerichteten Rahmenvertrages ist es nicht erforderlich, dass die grenzüberschreitende Zugtrasse bereits im Zeitpunkt der Rahmenvertragsanmeldung in Abstimmung mit den beteiligten Schienenwegebetreibern konstruiert worden ist, oder zumindest die zum Rahmenvertrag angemeldeten Bandbreiten zwischen den beteiligten Schienenwegebetreibern harmonisiert und ggf. durch entsprechende Rahmenverträge für die angrenzenden Schienenwegenetze im Ausland gesichert wären. Entsprechende Angaben sind auch für die Rahmenvertragsanmeldung nicht zu verlangen.

13 B 1349/1801.03.2019BeschlussEine dem Schienenwegebetreiber durch die Bundesnetzagentur nach §§ 45, 46 ERegG erteilte Genehmigung der Trassenentgelte für die Erbringung des sog. Mindestzugangspakets unterliegt den Bestimmungen über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte gemäß § 48 VwVfG. Unter den Voraussetzungen des § 48 VwVfG ist auch eine Rücknahme der Genehmigung mit Wirkung „ex-tunc“ nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dem steht insbesondere nicht die Regelung des § 68 Abs. 3 ERegG oder eine dieser Regelung zu entnehmende Wertung entgegen.

2017

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 B 721/1701.12.2017BeschlussFür die Netzfahrplanperiode 2017/2018 erteilte Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des Mindestzugangspakets im Sinne von Anlage 2 Nr. 1 zu den §§ 10 bis 14 ERegG, soweit diese das Entgelt für Lok-/Leerfahrten im Marktsegment des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) betrifft.
13 B 720/17 01.12.2017BeschlussFür die Netzfahrplanperiode 2017/2018 erteilte Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des Mindestzugangspakets im Sinne von Anlage 2 Nr. 1 zu den §§ 10 bis 14 ERegG, soweit diese das Marktsegment des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) betrifft.
13 B 676/1601.12.2017BeschlussGenehmigung der für die Erbringung des Mindestzugangspakets im Sinne von Anlage 2 Nr. 1 zu den §§ 10 bis 14 ERegG geltenden Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Netzfahrplanperiode 2017/2018.

2016

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 B 1290/1527.11.2015BeschlussÜber die Zuweisung einer Zugtrasse ist – auch im Gelegenheitsverkehr – grundsätzlich unabhängig von der Verfügbarkeit einer Serviceeinrichtung zu entscheiden.
13 B 1291/1527.11.2015BeschlussÜber die Zuweisung einer Zugtrasse ist – auch im Gelegenheitsverkehr – grundsätzlich unabhängig von der Verfügbarkeit einer Serviceeinrichtung zu entscheiden.
13 A 941/1429.04.2015UrteilNutzungsbedingungen sind auch dann mit Wirkung gegenüber allen Zugangsberechtigten anzupassen, wenn ersichtlich nur ein Zugangsbrechtigter nachteilig betroffen ist
13 B 284/15 19.03.2015Beschluss

Erst wenn nach Abarbeitung der Prioritätskriterien des § 9 Abs. 4 Satz 1 EIBV keine Entscheidung zwischen zwei zeitgleichen, nicht miteinander zu vereinbarenden Nutzungswünschen für Zugtrassen möglich ist, wenn also entweder keiner der Zugangsberechtigten ein Vorrangkriterium oder jeweils beide eines oder mehrere Kriterien erfüllen, sind nach § 9 Abs. 5 EIBV die Regelentgelte entscheidend.

Grenzüberschreitende Zugtrassen im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EIBV sind Schienenwegkapazitäten, die mindestens eine Grenze eines Mitgliedstaats der EU überschreiten und die von den jeweiligen Betreibern der Schienenwege im Wege der Vereinbarung nach §§ 7, 8 EIBV, Art. 15 Richtlinie 2001/14/EG vor Beginn der eigentlichen Netzfahrplanerstellung konstruiert worden sind. Nicht ausreichend ist, dass Trassen für grenzüberschreitende Zugverkehre begehrt werden.

§ 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EIBV ist bei der Entscheidung über konfligierende Rahmenvertragsanmeldungen gemäß § 13 Abs. 10 Satz 1 EIBV entsprechend anwendbar. Maßgeblich ist, ob die Vereinbarung von Bandbreiten im Rahmenvertrag dem Zweck dient, die Nutzung von zwischen den Betreibern der Schienenwege im Wege der Vereinbarung konstruierten grenzüberschreitenden Schienenwegkapazitäten im Sinne der §§ 7, 8 EIBV abzusichern.

2014

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 A 1847/1316.09.2014UrteilDie Frist für den Widerspruch der Bundesnetzagentur gegen die beabsichtigte Neufassung oder Änderung von Schienennetz-Benutzungsbedingungen beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde die Liste der Entgelte mitgeteilt sowie dargelegt wird, dass die Entgeltfestsetzung mit den Anforderungen des § 14 Abs. 4 AEG übereinstimmt.
13 A 1381/1317.06.2014Urteilallgemeine Bedingungen für die Nutzung von Personenbahnhöfen, Abschlagszahlungen
13 A 884/1308.04.2014UrteilZugangsrecht zu Eisenbahninfrastruktureinrichtungen
13 A 1054/1308.04.2014UrteilDie Bundesnetzagentur darf ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen verpflichten, auch wenn bisher kein Wettbewerber den Zugang zur betreffenden Einrichtung beantragt hat.

2013

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 A 1444/1207.10.2013UrteilPflichtinhalte der Schienennetzbenutzungsbedingung 2011 sowie der Nutzungsbedingung für Serviceeinrichtungen 2011
13 A 474/1118.02.2013UrteilNutzungsbedingungen für Wartungseinrichtungen
9 A 1573/1215.04.2013BeschlussZulässigkeit von Zeitgebühren; Abgrenzung gebührenpflichtige Amtshandlung zu allgemeinem gebührenfreien Verwaltungshandeln; notwendiger Inhalt von Gebührenbescheiden
13 B 1296/1228.01.2013BeschlussZugang zu Serviceeinrichtungen (Rangierbahnhof)

2012

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 B 598/1214.08.2012BeschlussAntrag auf Zugang zu eisenbahnrechtlichen Serviceeinrichtungen (Rangierbahnhof)
13 B 600/1214.08.2012BeschlussDiskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtung - Ablehnung wegen Kapazitätsausschöpfung
13 B 291/1206.06.2012BeschlussEisenbahnregulierung - hier: Infrastrukturzugang zur Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt
13 B 18/1224.02.2012BeschlussPflicht zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - hier: Werkstätte für Schienenverkehrsfahrzeuge

2011

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 B 1818/1013.01.2011BeschlussVerpflichtung zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - hier: Sylt Shuttle

2010

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 A 172/1023.09.2010UrteilEisenbahnrechtliche Vorabprüfung - Nutzungsbedingung für Serviceeinrichtungen
13 A 2557/0917.06.2010UrteilEisenbahnrechtliche Vorabprüfung - Anforderungen an beabsichtigte Neufassung von Schienennetz- Benutzungsbedingungen; Wirksame Zustellung mit Empfangnahme und Empfangsbekenntnis; diskriminierungsfreie Infrastrukturbenutzungsverordnung der Eisenbahn
13 B 247/1023.03.2010BeschlussNachträgliche eisenbahnrechtliche Prüfung der Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen (Stationspreisliste); Preiserhöhenmissbrauch
13 B 10/1002.03.2010BeschlussEisenbahnrechtliche Vorabprüfung - beabsichtigte Neufassung von Schienennetz-Benutzungsbedingungen und Benutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Pflichtinhalt
13 B 1016/1202.03.2010BeschlussEisenbahnrechtliche Vorabprüfung - Schienennetzbenutzungsbedingungen - erfolgreicher Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO

2009

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 B 1334/0913.10.2009BeschlussOffenlegung Rahmenverträge
13 B 922/0920.08.2009BeschlussEisenbahnrechtliche Überprüfung von Schienennetz- Benutzungsbedingungen, soweit diese die Regelungen zur Minderung von Trassenentgelten betreffen; Streitwert
13 B 830/0922.07.2009BeschlussRahmenverträge mit zeitversetztem Beginn
20 A 3607/0720.05.2009UrteilEisenbahnaufsicht über die Unabhängigkeit der Betreiber der Schienenwege nach § 9a AEG
20 A 3609/0720.05.2009UrteilEisenbahnaufsicht über die Unabhängigkeit der Betreiber der Schienenwege nach § 9a AEG

2008

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 B 1543/0819.11.2008BeschlussEisenbahnrechtliche Vorabprüfung; Entgelte für Serviceeinrichtungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen
13 B 68/0822.02.2008BeschlussEisenbahnrechtliche Auskunftsverpflichtung - Befugnisse der BNetzA nach § 14c AEG
13 B 2091/0715.02.2008BeschlussVorabprüfung nach § 14e AEG - SNB / NBS - UBB - redaktionelle Trennung - Diskriminierungsbegriff - Transparenzgebot - Allgemeine Geschäfts- und Zugangsbedingungen beim Zugang zum Schienennetz und zu Serviceeinrichtungen
13 B 2092/0715.02.2008BeschlussVorabprüfung nach § 14e AEG - ABP - UBB - Sicherungsmittel für Forderungen - Diskriminierung wg. Information über Baustellen - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Bescheid der Bundesnetzagentur
13 B 2014/0728.01.2008BeschlussPrüfung nach § 14e AEG - Diskriminierungsbegriff - Transparenzgebot - Totalwiderspruch - Gestaltungskompetenz des Infrastrukturbetreibers
13 B 2024/0728.01.2008BeschlussVorabprüfung nach § 14e AEG - SNB 08 - Diskriminierungsbegriff- Transparenzgebot - "greifbare wesentliche Behinderung" - GSM-R Änderung von Schienennetzbenutzungsbestimmungen
13 B 2025/0728.01.2008BeschlussVorabprüfungsverfahren nach § 14e AEG - NBS 2009 - Diskriminierungsbegriff - GSM-R, Überprüfung von Nutzungsbedingungen des Eisenbahnverkehrs im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

2007

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
13 A 108/0731.08.2007BeschlussDiskriminierungsbegriff, Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund - Sonderzugzuschläge - Entgeltbildungskompetenz des EIU - Abweisung Berufungsantrag gg. Urteil VG Köln v. 20.10.2006
13 B 537/0714.06.2007BeschlussRahmenvertragsabschluss - Einstellungsbeschluss zu Vorbeschluss vom 10.04.20071
13 B 2592/0626.03.2007BeschlussVorabprüfung nach § 14e AEG - SNB 2008 - Diskriminierungsbegriff - Ausschluss Güterverkehr - Anreizsystem - Minderungsregeln

2006

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
20 A 3159/0622.11.2006BeschlussZugang zur Eisenbahninfrastruktur - hier Zulassung der Berufung
20 B 758/0516.02.2006BeschlussDiskriminierungsbegriff AEG a. F. - Zahlungrückstände, Zurückbehaltungsrecht

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Gerichtsentscheidungen des OVG Koblenz

2016

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
8 A 10912/1508.06.2016Urteil1. Vorübergehende Betriebseinschränkungen infolge Urlaubs- und krankheitsbedingter Ausfälle des Bedienpersonals eines Stellwerks betreffen die netzzugangsrechtliche Bereitstellungspflicht, für deren Überwachung die Bundesnetzagentur zuständig ist.
2. Eine in die Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes fallende Verletzung der allgemeinen Betriebspflicht liegt in dieser Fallkonstellation in der Regel nicht vor.
3. Zur Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit von Eisenbahnbundesamt und Bundesnetzagentur nach den §§ 3 und 4 BEWG.

Bundesverwaltungsgericht

Gerichtsentscheidungen des BVerwG

2018

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
6 B 21.17 15.01.2018BeschlussEin trimodales Container-Umschlagsterminal ist auch dann als Güterterminal und damit als eine der Eisenbahninfrastruktur zuzurechnende Serviceeinrichtung im Sinne von § 2 Abs. 9 AEG i.V.m. Anlage 2 Nr. 2 Satz 1 lit. b) ERegG zu qualifizieren, wenn es im Schwerpunkt die Verkehrsträger Wasser und Straße und nur zu einem geringen Teil den Verkehrsträger Schiene bedient.

2015

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
6 C 58.1411.11.2015UrteilEine Nutzungsbedingung wirkt nicht diskriminierend, wenn sie alle zugangsberechtigten Unternehmen gleich trifft.
6 C 57.1411.11.2015UrteilVerlader sind berechtigt, einen Infrastrukturnutzungsvertrag abzuschließen.
6 B 35.14 08.01.2015BeschlussNutzungsbedingungen für die Fahrzeug- Übergangseinrichtungen für die Standorte Niebüll und Westerland (NB-FÜ NW)
6 B 34.14 08.01.2015BeschlussVerladestationen in Niebüll und Westerland Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen.

2014

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
6 B 50.1411.11.2014BeschlussUnzulässigkeit einer Einzelfallkorrektur von Nutzungsbedingungen
6 B 47.1429.10.2014BeschlussFunktion von Nutzungsbedingungen im Sinne von §§ 4, 10 Abs. 1 EIBV, Nichtanwendung in Kraft getretener Nutzungsbedingungen, Befugnisse der Regulierungsbehörde nach § 14f AEG

2012

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
6 C 42.1013.06.2012UrteilNutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

2011

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
6 C 17.1029.09.2011UrteilSchienennetz-Benutzungsbedingungen zum Teil rechtswidrig
6 C 39.1007.02.2011UrteilAnlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile; Eisenbahnaufsicht; Eisenbahn-Bundesamt; Entflechtungsvorschriften; Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes; Verbot der Überleitung öffentlicher Gelder; Verhältnismäßigkeit; Verwaltungsaktbefugnis.

2010

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
3 C 21.0918.05.2010Urteil... AG darf sich nicht durch Juristen der ... AG beraten lassen - Konzernjuristen der ... AG
3 B 60.0905.02.2010BeschlussInanspruchnahme von Juristen der ... AG durch die ... AG; Untersagungsverfügung des Eisenbahn- Bundesamtes; Berufsfreiheit; Drittbetroffenheit;

Bundesgerichtshof

Gerichtsentscheidungen des BGH

2010

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
EnVR 1/1009.11.2010BeschlussGenehmigungserfordernis für verlangte Netzentgelte im Bahnstromnetz - Bahnstromfernleitungen

2007

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
KZR 14/0710.12.2007BeschlussEisenbahnrechtliche Streitigkeit: Beteiligung der Bundesnetzagentur am Verfahren - Eisenbahntrassennutzung

Europäischer Gerichtshof

Gerichtsentscheidungen des EuGH

2013

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
C-556/1028.02.2013UrteilVertragsverletzung Deutschlands; Entwicklung der Eisenbahnunternehmen; Betreiber der Infrastruktur; Unabhängigkeit; Entgeltbemessung; Wegeentgelt; Anreiz zur Kostenreduzierung; Befugnisse der Regulierungsstelle

Oberlandesgericht Düsseldorf

Gerichtsentscheidungen des OLG Düsseldorf

2009

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
VI-3 Kart 61/09 (V)16.12.2009BeschlussBahnstromfernleitungsnetz: Genehmigungspflicht für Zugangsentgelte

Bundesverfassungsgericht

Gerichtsentscheidungen des BVerfG

2015

AktenzeichenDatumArtInhaltsangabe
1 BvR 137/1308.10.2015BeschlussDer Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2012 - KZR 17/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
1 BvR 3509/1308.10.2015BeschlussDie Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2013 - KZR 7/13, KZR 9/13, KZR 68/12, KZR 69/12, KZR 70/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
1 BvR 1320/1408.10.2015BeschlussDie Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. April 2014 - KZR 8/13, KZR 18/13, KZR 19/13 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
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