Verwaltungsvorschrift zur Gebührenverordnung
Zur Gewährleistung einer einheitlichen und transparenten Verwaltungspraxis bei der Gebührenfestsetzung von Rahmengebühren nach der Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung (EReg-BGebV) hat die Bundesnetzagentur die Verwaltungsvorschrift VwV-EReg-BGebV veröffentlicht.
Durch die verwaltungsinternen Handlungsanweisungen in der VwV-EReg-BGebV (z.B. Bestimmung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens nach Komplexität des Falls) wird sichergestellt, dass die Bestimmung der konkreten Gebühr auf einheitlichen Grundsätzen beruht.