Eisenbahnrechtliche Leitentscheidungen 2015
Entgelthöhen im Trassenpreissystem 2011 der DB Netz AG aus regulatorischer Sicht nicht zu beanstanden
Die Bundesnetzagentur hat die Höhe der von der DB Netz AG für das Jahr 2011 vereinnahmten Entgelte auf die Einhaltung der eisenbahnrechtlichen Vorgaben überprüft. Im Ergebnis sind die Entgelte nicht zu beanstanden. Allerdings erfolgt die Bemessung der in Ansatz gebrachten Kosten durch die DB Netz AG teilweise nicht transparent. Die Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG daher verpflichtet, die Bemessungen der für die Pflichtleistungserbringung anfallenden Kosten anzupassen.
Stand: 12.08.2013