Ei­sen­bahn­recht­li­che Lei­tent­schei­dun­gen 2013

DB Netz AG muss Nutzungskonflikte in Serviceeinrichtungen genau prüfen und Aufgaben des Anlagendisponenten verständlich beschreiben

Die Bundesnetzagentur hat mit Bescheid vom 11.07.2013 zur nachträglichen Anpassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS 2014) aufgefordert.

DB Netz AG muss ihre NBS 2014 anpassen, da transparente Regelungen fehlen.

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OVG Münster bestätigt: DB Netz AG darf nicht von den NBS abweichen

Das OVG Münster bestätigt Meinung der Bundesnetzagentur im Eilverfahren: Regelungen in den NBS, die pauschal Unternehmen mit geringerem Auftragsvolumen benachteiligen, sind mit dem diskriminierungsfreien Zugang nicht vereinbar.

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Stand:  12.08.2013

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