Ei­sen­bahn­recht­li­che Lei­tent­schei­dun­gen 2011

DB Station&Service AG muss Preise für die Stationsnutzung auf Basis der tatsächlichen Zuglängen neu berechnen

Bundesnetzagentur verpflichtet die DB Station&Service AG zur Neuberechnung der Preise für die Stationsnutzung auf Basis der tatsächlichen Zuglängen und erklärt Abschlagszahlungen in Ziffer 5.3 Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe Besonderer Teil für ungültig.

mehr dazu

Bundesnetzagentur bereitet Weg für Autozugverkehre von Wettbewerbern von und nach Sylt

Bereits im Jahr 2010 hatte die Bundesnetzagentur die DB AutoZug GmbH dazu verpflichtet, Wettbewerbern grundsätzlich die Nutzung der Verladeeinrichtungen in Niebüll und Westerland zu gestatten. Der neuerliche Bescheid vom 21.02.2011 trägt dazu bei, dass die Bedingungen hierfür marktgerecht sind.

mehr dazu

Stand:  23.05.2013

Mastodon