Be­rich­te

Kostendeckungsberichte SPNV-Entgelte

Gemäß § 37 Abs. 4 ERegG hat die Bundesnetzagentur zu überprüfen, ob aufgrund der Trassenpreisbremse bei Verkehrsdiensten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemäß § 37 Abs. 1 bis 3 ERegG eine Unter- oder Überdeckung der Kosten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes besteht. Ein Bericht hierzu ist alle fünf Jahre vorzulegen.

Die Bundesnetzagentur hat im vorliegenden zweiten Kostendeckungsbericht für den Zeitraum von 2018 bis 2022 die Mengen- und Erlösentwicklung bei den Trassenentgelten untersucht und überprüft, ob eine Kostenüber – oder Kostenunterdeckung vorlag. Die Methodik der Zuordnung der Kosten auf die Verkehrsdienste orientiert sich dabei am ersten Kostendeckungsbericht. Ergänzend wird ein Ausblick auf die Jahre 2023 bis 2025 gegeben.

Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes erhielten vorab Gelegenheit, Stellung zu dem Berichtsentwurf zu nehmen. Auf der Grundlage des Berichtsentwurfs und der Stellungnahmen erstellte die Bundesnetzagentur den endgültigen Bericht. Er wurde dem Eisenbahninfrastrukturbeirat und der Bundesregierung vorgelegt.

Aus dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen ERegG ergeht ein Prüfauftrag an die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. Gemäß § 37 Abs. 4 ERegG hat sie zu überprüfen, ob aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltausgestaltung für Schienenwege und Personenbahnhöfe bei Verkehrsdiensten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemäß § 37 Abs. 1 bis 3 ERegG eine Unterdeckung der Kosten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes besteht.

Die Bundesnetzagentur hat sich im vorliegenden Bericht darauf konzentriert zu überprüfen, ob im Jahr 2017, dem Ausgangsjahr für die Entgeltbildung nach § 37 Abs. 2 ERegG, bereits eine Kostenunterdeckung des SPNV vorlag. Dazu wurde für die bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen anhand der aktuellen Normen ohne Berücksichtigung des § 37 ERegG eine Zuteilung der Kosten des Jahres 2017 auf den SPNV durchgeführt und mit den tatsächlichen Entgelterlösen aus dem Verkehrsdienst SPNV verglichen..

Der Bericht stellt die Erkenntnisse der Prüfung der Kostendeckung dar. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes erhielten Gelegenheit, Stellung zu dem Berichtsentwurf zu nehmen. Auf der Grundlage des Berichtsentwurfs und den Stellungnahmen erstellte die Bundesnetzagentur den endgültigen Bericht. Er wurde dem Eisenbahninfrastrukturbeirat und der Bundesregierung vorgelegt.

Erster Kostendeckungsbericht SPNV-Entgelte (pdf / 2 MB)

Tätigkeitsbericht Eisenbahnen

Die Bundesnetzagentur legt den gesetzgebenden Körperschaften in den Jahren, in denen ein Gutachten der Monopolkommission erstellt wird, einen Bericht vor. Dieser Bericht enthält eine Darstellung über die Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung des Eisenbahnmarktes mit den wesentlichen Marktdaten.

Tätigkeitsbericht Eisenbahnen 2021/2022 (pdf / 1 MB)

Tätigkeitsbericht Eisenbahnen 2019/2020 (pdf / 2 MB)

Tätigkeitsbericht Eisenbahnen 2017/2018 (pdf / 4 MB)

Tätigkeitsbericht Eisenbahnen 2016 (pdf / 4 MB)

Archiv der Tätigkeitsberichte Eisenbahnen

Angemessenheit des Produktivitätsfaktors – Bericht der Regulierungsbehörde gemäß § 28 Abs. 3 ERegG – 2021

Aus dem Eisenbahnregulierungsgesetz (§ 28 Abs. 3 ERegG) ergeht der Auftrag an die Bundesnetzagentur, einen Bericht zur Angemessenheit des Produktivitätsfaktors gemäß § 28 Abs. 2 ERegG zu erstellen. Dieser Produktivitätsfaktor basiert auf Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und bildet die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität auf Stundenbasis ab.

Der zu untersuchende Produktivitätsfaktor wird bei der Regulierung von Betreibern der Schienenwege gemäß § 25 ERegG eingesetzt. Im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit wurden Methoden untersucht, die geeignet sind, einen Produktivitätsfortschritt abzubilden. Um die Angemessenheit des in § 28 Abs. 2 ERegG definierten Produktivitätsfaktors zu überprüfen, wurden Überlegungen aus ökonomischer und rechtlicher Sicht vor dem Hintergrund der Entgeltregulierung für Betreiber der Schienenwege angestellt.

Im vorliegenden Bericht kommt die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Produktivitätsfaktor auch weiterhin als angemessen angesehen werden kann.

Bericht zum Produktivitätsfaktor gemäß § 28 Abs. 3 ERegG – 2021 (PDF / 6 MB)

Stand: August 2022

Bericht zu den Märkten für Wartungseinrichtungen

Gemäß § 65 Abs. 1 ERegG überprüfte die Bundesnetzagentur den Grad der Marktöffnung und den Umfang des Wettbewerbs im Wirtschaftsbereich der Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden gemäß § 64 ERegG in einem Bericht zusammengefasst.

Im Oktober 2019 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihren Berichtsentwurf. Alle Marktteilnehmer erhielten im Anschluss die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Im April 2020 wurde der endgültige Bericht fertiggestellt und der Bundesregierung sowie dem Eisenbahninfrastrukturbeirat übergeben.

Endgültiger Bericht (PDF / 19 MB)

Endgültiger Bericht – Zusammenfassung (pdf / 527 KB)

Alle Informationen zum Berichtsentwurf, zu den eingegangenen Stellungnahmen und zum endgültigen Bericht werden bereitgestellt auf der Webseite der Marktanalyse Wartungseinrichtungen.

Bericht zur Sondererhebung Einzelwagenverkehr

Die Bundesnetzagentur hat im zweiten Halbjahr 2021 eine Sondererhebung zur Marktstruktur und Wirtschaftlichkeit im Einzelwagenverkehr (EWV) durchgeführt, um einen tieferen Einblick in das Segment zu erhalten. Die Erhebung war zweistufig angelegt. In der ersten Erhebungsrunde standen die Geschäftsmodelle der EVU im EWV im Fokus. Ausgehend von ihrer Rückmeldung wurden die Unternehmen für die zweite Erhebungsrunde in zwei Cluster bzw. Gruppen eingeteilt. Hierbei wurde zwischen Anbietern von EWV mit direktem Endkundenkontakt und Subunternehmern, die im Auftrag anderer EVU einzelne Leistungen im EWV erbringen, unterschieden. Abgefragt wurden insbesondere verkehrliche Leistungsdaten und Daten zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen im EWV.

Der Bericht stellt die Ergebnisse der Sondererhebung dar.

Bericht zur Sondererhebung Einzelwagenverkehr (PDF / 6 MB)

Fragebogen Stufe 1:

Fragebogen zur Sondererhebung zum Einzelwagenverkehr (xlsx / 135 KB)

Fragebogen Stufe 2:

Fragebogen zum Einzelwagenverkehr Stufe 2 – Cluster 1 (xlsx / 193 KB)

Fragebogen zum Einzelwagenverkehr Stufe 2 – Cluster 2 (xlsx / 101 KB)

Ergebnisbericht: "Harmonisierung der Vergabe von Zugtrassen und Kapazitäten in Serviceeinrichtungen"

Der Bundesnetzagentur sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen eine mangelnde Abstimmung zwischen Betreibern der Schienenwege (BdS) und Betreibern von Serviceeinrichtungen (BvSE) bei der Vergabe von Kapazitäten zu Störungen im Betriebsablauf geführt haben. Daher hat die Bundesnetzagentur Anfang 2016 ein Projekt aufgestellt, um zu ermitteln, ob bei der Vergabe von Kapazitäten ein Anpassungsbedarf bzw. Verbesserungspotenzial besteht.

Die Praxis hat gezeigt, dass es zu einem Rückstau auf dem Schienennetz kommen kann, soweit sich die angrenzenden Infrastrukturbetreiber (BdS und BvSE) bei der Vergabe von Kapazitäten nicht hinreichend abstimmen. Aufgrund aufgetretener Abstimmungsschwierigkeiten und vor dem Hintergrund des Rechts auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz a.F. (AEG) hatte die Bundesnetzagentur 27 Eisenbahnunternehmen (BdS, BvSE und EVU) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, um festzustellen, ob und – falls erforderlich – wie die bestehenden Verfahren aus Sicht des Marktes generell verbessert werden sollten.

In den darauf folgenden Gesprächsrunden hat die Bundesnetzagentur den Teilnehmern die Ausgangssituation beschrieben und zur Diskussion gestellt, ob eine Anpassung der Verfahren zu einer Verbesserung der Kapazitätsvergabe führen könnte. Hierzu hat sie insbesondere die Möglichkeiten der Parallelität der Anmelde- und Vergabeverfahren zum Netzfahrplan von Zugtrassen und Kapazitäten in Serviceeinrichtungen und das Erfordernis einer gleichzeitigen Anmeldung von Zugtrasse und Serviceeinrichtung erörtert. Die Ergebnisse aus den Diskussionsrunden und die Schlussfolgerungen der Bundesnetzagentur werden mit diesem Bericht dargelegt. Danach kann ein Einschreiten der Bundesnetzagentur im Einzelfall erforderlich werden, um sachgerechte Lösungen für spezifische Konstellationen zu erarbeiten. Ein generelles System, welches die Anmelde- und Vergabeverfaren für Kapazitäten auf Schienenwegen und in Serviceeinrichtungen gleichermaßen harmonisiert, wird vom Markt nicht als zielführend angesehen.

Rückfragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: ref-704@bnetza.de

Ergebnisbericht Harmonisierung (pdf / 4 MB)

Ergebnisbericht des Arbeitskreises „Fahren und Bauen“ der Bundesnetzagentur

Baustellen im Bereich der DB Netz AG

Seit 2014 häuften sich die Beschwerden der Zugangsberechtigten im Hinblick auf Informationen zu Baumaßnahmen im Bereich der DB Netz AG. Diese betrafen u.a. Planung, Abstimmung und Durchführung von Baustellen bei der DB Netz AG. Daher bildete die Bundesnetzagentur gemeinsam mit mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem Personen- sowie Güterverkehrsbereich, Aufgabenträgern und der DB Netz AG einen Arbeitskreis, um die aktuell auftretenden Probleme zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

In dem Ergebnisbericht werden die identifizierten Problembereiche zunächst beschrieben, im Anschluss die diskutierten Lösungsmöglichkeiten dargestellt und schließlich die Ergebnisse/Vereinbarungen zur weiteren Entwicklung aufgeführt. Die Ergebnisse werden zusammenfassend auch noch in tabellarischer Form im Anhang dargestellt. Der Ergebnisbericht wurde zunächst als Entwurf zur Stellungnahme veröffentlicht. Es sind mehrere Stellungnahmen eingegangen, die von der Bundesnetzagentur ausgewertet und – soweit möglich – im Bericht eingearbeitet wurden.

Die Bundesnetzagentur wird die Umsetzung der vereinbarten Ergebnisse begleiten und die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Die noch offenen Themen (z.B. Erschwerniskosten) werden seitens der Bundesnetzagentur aufgegriffen.

Rückfragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: ref-703@bnetza.de

Ergebnisbericht aus dem Arbeitskreis Fahren und Bauen (PDF / 8 MB)

Tabellarische Übersicht Ergebnisbericht (pdf / 1 MB)

Abkürzungsverzeichnis (pdf / 172 KB)

Abschlussbericht der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Anreizregulierung im Eisenbahnsektor- revidierte Fassung vom 26.05.2008 -

Auf Initiative des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die Bundesnetzagentur Einführung und konzeptionelle Gestaltung einer Anreizregulierung im Eisenbahnsektor untersucht. Im Arbeitskreis "Fortentwicklung der Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor" hat die Behörde dazu in der Zeit von Mai bis Oktober 2007 Infrastrukturunternehmen, Verbände, Ländervertreter und Wissenschaftler beteiligt und angehört. Als Ergebnis ihrer Untersuchung und der Erörterungen hat die Behörde einen Bericht verfasst, in dem die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen dargestellt werden und ein Vorschlag zur praktischen Umsetzung einer Anreizregulierung unterbreitet wird.

Der Abschlussbericht gibt die Erkenntnisse der Bundesnetzagentur zum Zeitpunkt der Fertigstellung wieder. Auf Basis der im Bericht dargestellten Methodik ist die Regulierungsbehörde gegenwärtig bestrebt, das Profil der Anreizregulierung für die praktische Anwendung weiter zu schärfen.

Fragen, Anregungen und Kritik zum Abschlussbericht nimmt die Bundesnetzagentur gerne entgegen:

Referat 705 - Entgelte für Schienenwege, Serviceeinrichtungen und Dienstleistungen,
Tel.: 0228 / 14-7059; E-Mail: ref-705@bnetza.de

Abschlussbericht - Anreizregulierung (pdf / 610 KB)

Abschlussbericht zum Positionspapier "Zugang zu Rangierbahnhöfen und anderen ZBA" und Ergänzungen nach Auswertung der Stellungnahmen

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) hat den Zugang zu Serviceeinrichtungen, die zur Nutzung für Rangiertätigkeiten, insbesondere zur Zugauflösung, -sortierung, und -bildung aber auch z. B. zum Loktausch geeignet sind, unter dem Stichwort "Zugang zu Rangierbahnhöfen und anderen Zugbildungsanlagen" intensiv untersucht und die bestehende Praxis der Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Kapazitätszuweisung in Serviceeinrichtungen sowie den Bedarf der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit einer Gruppe von Marktteilnehmern im Rahmen einer Arbeitsgruppe ermittelt und beurteilt.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die regulatorischen Schlussfolgerungen hieraus sowie die erforderlichen Veränderungen bei der Kapazitätszuweisung in derartigen Serviceeinrichtungen, hat die Bundesnetzagentur in ihrem Positionspapier vorgestellt und zur Stellungnahme aufgefordert. Zahlreiche Unternehmen und Verbände haben die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt.

Die Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet. Sehr positiv wurde die konstruktive und offene Diskussion unter Beteiligung des Marktes aufgenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den Anmerkungen und Anregungen sieht sie ihre aufgestellten Forderungen weiterhin als richtig und erfolgversprechend an. Sie nimmt in ihrem Abschlussbericht zu einzelnen, im Rahmen der Konsultation vorgebrachten Kritikpunkten Stellung.

Abschlussbericht - Positionspapier Rbf und ZBA (pdf / 39 KB)

Die kritischen Anmerkungen hat die Bundesnetzagentur als wertvolle Anregung für ihr weiteres Vorgehen verstanden und zum Anlass genommen, einige klarstellende Ergänzungen im Positionspapier aufzunehmen. Die Ergänzungen sind erklärender Natur und bedeuten keine inhaltliche Kursänderung.

Endfassung - Positionspapier Rbf und ZBA (pdf / 119 KB)

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