Gemäß § 37 Abs. 4 ERegG hat die Bundesnetzagentur zu überprüfen, ob aufgrund der Trassenpreisbremse bei Verkehrsdiensten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemäß § 37 Abs. 1 bis 3 ERegG eine Unter- oder Überdeckung der Kosten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes besteht. Ein Bericht hierzu ist alle fünf Jahre vorzulegen.
Die Bundesnetzagentur hat im vorliegenden zweiten Kostendeckungsbericht für den Zeitraum von 2018 bis 2022 die Mengen- und Erlösentwicklung bei den Trassenentgelten untersucht und überprüft, ob eine Kostenüber – oder Kostenunterdeckung vorlag. Die Methodik der Zuordnung der Kosten auf die Verkehrsdienste orientiert sich dabei am ersten Kostendeckungsbericht. Ergänzend wird ein Ausblick auf die Jahre 2023 bis 2025 gegeben.
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes erhielten vorab Gelegenheit, Stellung zu dem Berichtsentwurf zu nehmen. Auf der Grundlage des Berichtsentwurfs und der Stellungnahmen erstellte die Bundesnetzagentur den endgültigen Bericht. Er wurde dem Eisenbahninfrastrukturbeirat und der Bundesregierung vorgelegt.
Aus dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen ERegG ergeht ein Prüfauftrag an die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. Gemäß § 37 Abs. 4 ERegG hat sie zu überprüfen, ob aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltausgestaltung für Schienenwege und Personenbahnhöfe bei Verkehrsdiensten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemäß § 37 Abs. 1 bis 3 ERegG eine Unterdeckung der Kosten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes besteht.
Die Bundesnetzagentur hat sich im vorliegenden Bericht darauf konzentriert zu überprüfen, ob im Jahr 2017, dem Ausgangsjahr für die Entgeltbildung nach § 37 Abs. 2 ERegG, bereits eine Kostenunterdeckung des SPNV vorlag. Dazu wurde für die bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen anhand der aktuellen Normen ohne Berücksichtigung des § 37 ERegG eine Zuteilung der Kosten des Jahres 2017 auf den SPNV durchgeführt und mit den tatsächlichen Entgelterlösen aus dem Verkehrsdienst SPNV verglichen..
Der Bericht stellt die Erkenntnisse der Prüfung der Kostendeckung dar. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes erhielten Gelegenheit, Stellung zu dem Berichtsentwurf zu nehmen. Auf der Grundlage des Berichtsentwurfs und den Stellungnahmen erstellte die Bundesnetzagentur den endgültigen Bericht. Er wurde dem Eisenbahninfrastrukturbeirat und der Bundesregierung vorgelegt.
Erster Kostendeckungsbericht SPNV-Entgelte (pdf / 2 MB)