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In diesem Bereich finden Sie Informationen zu Veranstaltungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Eisenbahnregulierung der Vergangenen Jahre:
Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts 2022
Fachtagung „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXVIII“
am 27. und 28. September 2022 in Regensburg
Am 27. und 28. September 2022 wird die Veranstaltung „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXVIII“ der Bundesnetzagentur in Kooperation mit der Universität Regensburg in Regensburg stattfinden. Die Eisenbahnrechtlichen Forschungstage finden dieses Jahr zum 28. Mal statt. Sie steht in mehrfacher Hinsicht offenbar im Zeichen des Umbruchs. Normative und planerische Überlegungen zur Neukonzeption der Kapazitätsbewirtschaftung von Schiene und Serviceeinrichtung – in Deutschland wie in Brüssel – treffen vor dem Hintergrund massiver Bautätigkeit, international verursachter Logistik-Disruptionen und eines verkehrspolitisch ausgelösten Nachfrageanstiegs auf die sich immer mehr abzeichnende Realität eines drohenden Verkehrsinfarktes. Die dringend notwendige Verbesserung der Betriebsqualität steht thematisch daher im Zentrum des ersten Veranstaltungstages.
Der zweite Tag gibt zunächst Ausblick auf die anstehende entgeltseitige Zugangsregulierung von Schienenwegen und Serviceeinrichtungen, prominent hier die Vorbereitung der zweiten Regulierungsperiode für DB Netz AG von 2024 bis 2028, die angesichts veränderter ökonomischer Rahmenbedingungen für das Schienennetz große Bedeutung haben wird.
Schließlich sollen sich abzeichnende Veränderungen in den Blick genommen werden: Wie muss man sich eine gemeinwohlorientierte Infrastruktur-GmbH vorstellen, wie sie sich insbesondere im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Regierung findet? Was kann man sich hierdurch erhoffen, welche Erwartungen werden wohl unerfüllt bleiben?
Wie sind Regulierungsrecht und Kartellrecht nach jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung und zu erwartender unionsrechtlicher Klärung nebeneinander und miteinander anwendbar?
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für den Datenzugang von Dritten gegenüber der DB AG nach Entscheidung des Bundeskartellamts? Wie kann und muss der Datenzugang zukünftig gestaltet werden?
Die Fachtagung bietet Experten aus Wissenschaft und gewerblicher sowie behördlicher Praxis die Möglichkeit, einen Einblick in aktuelle regulierungsrechtliche Entwicklungen im Eisenbahnsektor zu erhalten und sich über diese – in gewohntem Rahmen und bei guter Verpflegung – offen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.
Tagungsort:
Universität Regensburg
Vielberthgebäude
Raum H 24
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Das Programm finden Sie hier:
Programm 2022 (pdf / 221 KB)
Hotelkontingent für die Veranstaltung in Regensburg 2022 (pdf / 100 KB)
Lageplan Vielberthgebäude Universität Regensburg (PDF / 8 MB)
Anfahrt Restaurant "Leerer Beutel" (pdf / 311 KB)
Info Restaurant "Leerer Beutel"
Schriftliches Anmeldeformular (docx / 78 KB)
Ansprechpartner
Herr Kevin Gelfert
Tel.: 0228 / 14-7087
E-Mail: 701.erft-postfach@bnetza.de
Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts 2021
Fachtagung „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXVII“
am 26. und 27. Oktober 2021 in Berlin
Die Eisenbahnrechtlichen Forschungstage hat dieses Jahr zum 27. Mal stattgefunden. Die Fachtagung, die von der Bundesnetzagentur und der Universität Regensburg ausgerichtet war, boten Experten aus Wissenschaft und gewerblicher sowie behördlicher Praxis die Möglichkeit, einen Einblick in aktuelle regulierungsrechtliche Entwicklungen im Eisenbahnsektor zu erhalten und sich über diese offen auszutauschen.
Die Tagung wurde mit Vorträgen und Diskussionen zu den anstehenden Änderungen in der Kapazitätsbewirtschaftung der Schienenwege eröffnet. Auf europäischer wie nationaler Ebene sollen neue Konzepte der Kapazitätsbewirtschaftung erprobt werden. Dabei stellten sich sowohl beim europäischen Projekt Redesign of the international Timetabling Process (TTR) als auch bei der Implementierung eines Deutschlandtaktes auf nationaler Ebene rechtliche wie praktische Fragen:
• Bildet das Unionsrecht eine ausreichende Grundlage für vorkonstruierte Trassen?
• Was können Rahmenverträge leisten?
• Wie kann auf nationaler Ebene der Einstieg in einen Deutschlandtakt über eine Erprobungsklausel gelingen? Dabei gilt es, Bedarfe und gesellschaftlichen Nutzen der einzelnen Verkehrsarten zu ermitteln und zugrunde zu legen.
• Was nutzt die Trasse, wenn die Serviceeinrichtung nicht nutzbar ist?
Im zweiten Themenkomplex des ersten Tages standen daher die Herausforderungen bei der Kapazitätsbewirtschaftung von Serviceeinrichtungen im Mittelpunkt. Die womöglich unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen von Serviceeinrichtungsbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen wurden umfassend dargestellt und erörtert. Die Tagung fand ihre Fortsetzung mit dem Themenblock „Weitere Entwicklungen in der Eisenbahnregulierung“. Der zweite Tag wurde durch den Vortrag „8. Sektorgutachten der Monopolkommission“ eröffnet. Danach wurde der Frage nachgegangen, ob attraktiverer Fernverkehr durch Wettbewerb oder Verkehrsbewirtschaftung gelingen kann. Zur Wettbewerbsgestaltung gehört nicht nur der Zugang, sondern auch die Entgelte. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Preisfestlegung ist die Prüfung des Ausgangsniveaus der Gesamtkosten, die im Anschluss vorgestellt wurde. Auch die aktuelle Rechtsprechung ist an diesem Tag nicht unbeleuchtet geblieben: Welche regulatorischen Schlussfolgerungen müssen aus der BGH-Entscheidung zur grundsätzlichen Schadenersatzpflicht des Betreibers der Schienenwege gezogen werden müssen? Welche Anforderungen stellt der EuGH an die Regulierungsbehörde ihre Unabhängigkeit betreffend?
Für das leibliche Wohl wurde dabei ausreichend Sorge getragen: Pausen mit Verpflegung vor Ort und das gemeinschaftliche Abendessen boten einen angenehmen Rahmen, den einen oder anderen eisenbahnrechtlichen Aspekt zu vertiefen und neue Kontakte zu knüpfen.
Ansprechpartner
Frau Daniela Wandel
Tel.: 0228 / 14-7000 (Mo-Do 09:00-12:00 Uhr)
E-Mail: 701.erft-postfach@bnetza.de
Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts 2020
Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts 2019
Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts 2018
Fachtagung „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXIV“
25. und 26. September 2018 in Bonn
Die Fachtagung "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXIV" findet 2018 zum 24. Mal statt. Die Fachtagung, die in diesem Jahr von der Bundesnetzagentur und der Universität Regensburg ausgerichtet wird, bietet Experten aus Wissenschaft sowie gewerblicher und behördlicher Praxis wie gewohnt die Möglichkeit, einen Einblick in aktuelle eisenbahnrechtliche Entwicklungen zu erhalten und sich über diese auszutauschen. Die Tagung fokussiert diesmal eintägig in sieben Vorträgen drei eisenbahnrechtliche Schwerpunkte, die im Markt derzeit viel Beachtung finden:
Das Themenfeld „Regulatorische Kontrollansätze bei der Kapazitätsbewirtschaftung“ befasst sich mit Fragen der Überlastung, der Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehrs und der Abstimmung von Betreibern der Schienenwege mit Häfen.
„Regulatorische Kontrollansätze bei Störungen“ betreffen die Fortentwicklung des Baustellenmanagements und die Befassung mit dem Anreizsystem zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Verringerung von Störungen.
Im dritten Themenblock werden die drängenden Fragen nach Rechtsschutz gegen alte Nutzungsentgelte und über die Reichweite des Rechtsschutzes gegen Entgeltgenehmigungen überhaupt erörtert.
Die Vorträge sollen abstrakte Problemaufrisse geben, die von den Teilnehmern dann offen diskutiert werden können.
Ein gemeinsames Abendessen am Vorabend auf dem Rhein sowie die Tagung in der Bundesstadt bieten einen angenehmen Rahmen, den einen oder anderen Aspekt zu vertiefen sowie neue Kontakte zu knüpfen.
Wir laden Sie herzlich zu der Fachtagung ein und freuen uns über Ihre Teilnahme.
Vorträge 2018
Interessengerechtes Management der Verkehrsdienste bei Überlastung? von Dr. Karl-Heinz Rochlitz
Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr? von Prof. Dr. Urs Kramer
Schiene und Hafen - Lösungen für reibungsfreien Transport von Dr. Iven Krämer
Schienenverkehr mit Baustellen – wie geht es weiter? von Ludolf Kerkeling
Tauglichkeit des Anreizsystems der DB Netz AG von Dr. Daniel Scholz.
Folgen des EuGH-Urteils zu § 315 BGB – Rechtsschutz gegen alte Entgelte? von Carl-Friedrich Keding
Reichweite des Rechtsschutzes gegen Entgeltgenehmigungen? von Dr. Ruben Diemo Etzold
Ansprechpartner
Herr Grajewski Tel.: 0228 / 14-7203
E-Mail: 701.erft-postfach@bnetza.de
Eisenbahnrechtliche Forschungstage 2017
Fachtagung "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXIII"
27. und 28. September 2017 in Regensburg
Die Eisenbahnrechtlichen Forschungstage fanden dieses Jahr zum 23. Mal statt. Die Fachtagung, die von der Bundesnetzagentur, der Universität Regensburg und dem Eisenbahn-Bundesamt ausgerichtet wurde, bot Experten aus Wissenschaft sowie gewerblicher und behördlicher Praxis wie gewohnt die Möglichkeit, einen Einblick in verschiedenste eisenbahnrechtliche Entwicklungen im Eisenbahnsektor zu erhalten und sich über diese auszutauschen. Eine grenzüberschreitende Standortbestimmung, Analysen und Einzelfallstudien erlaubten eine kritische Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen des Verkehrsträgers auf mehreren Ebenen.
Die Tagung wurde mit einem Einführungsvortrag zum Sondergutachten der Monopolkommission eröffnet. Daran anschließend durften wir die Vizepräsidentin der französischen Regulierungsbehörde ARAFER begrüßen, diese hielt einem Vortrag zum europäischen Eisenbahnrecht. Am ersten Veranstaltungstag stand der Entgeltbereich im Fokus und der Blick wurde auf den Begriff der Serviceeinrichtung aus aufsichts-, zugangs- und entgeltrechtlicher Sicht gerichtet. Der Tag schloss mit dem Jahresrückblick der Rechtsentwicklung im Eisenbahnrecht.
Am zweiten Tag standen eisenbahnrechtliche und ein weiteres regulierungsrechtliches Thema auf der Agenda. Die „Planungsbeschleunigung“, taugliche Kriterien zur Qualitätsverbesserung des Eisenbahnverkehrs, und die Wirkungen des Schienengüterverkehrslärmminderungsgesetzes boten Raum für einen Meinungsaustausch. Aktuelles zu den neuen Entflechtungsregeln im 4. Eisenbahnpaket rundete die Tagung ab.
Erfahrene Vertreter aus dem behördlichen, unternehmerischen und universitären Bereich stellten die fachliche Qualität der Veranstaltung sicher. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge bestand für alle Teilnehmer ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
Pausen mit Verpflegung vor Ort und das gemeinschaftliche Abendessen boten einen angenehmen Rahmen, den einen oder anderen eisenbahnrechtlichen Aspekt zu vertiefen und neue Kontakte zu knüpfen.
Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie hier:
Tagesordnung
Präsentationen
Kurzvita
Eisenbahnrechtliche Forschungstage 2015
Fachtagung "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXI"
23. und 24. September 2015 in Regensburg
Zum einundzwanzigsten Mal haben das Eisenbahn-Bundesamt, die Bundesnetzagentur und - in diesem Jahr erstmalig als neuer Partner - die Universität Regensburg die Tagung "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts" ausgerichtet.
In dieser Veranstaltung trafen sich Eisenbahnrechtler und Experten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis an der Universität Regensburg, um sich über aktuelle Themen aus den Bereichen Regulierung, Lärmbekämpfung und Planfeststellung zu informieren. Die Tagung bot auch in diesem Jahr den Teilnehmern die Möglichkeit, sich an intensiven Diskussionen zu beteiligen und sich über weitere eisenbahnrechtliche Themen auszutauschen.
Nach den Grußworten des neuen Gastgebers Prof. Dr. Jürgen Kühling (Universität Regensburg), des Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur Dr. Wilhelm Eschweiler und des Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes Gerald Hörster startete die Veranstaltung mit der Begrüßungsrede von Prof. Dr. Justus Haucap (Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics DICE). Zum Thema "Bahn als Staatsaufgabe – Was leistet der Wettbewerb?" zog Prof. Haucap das Fazit, dass im Infrastrukturbereich, einem Bereich mit natürlichen Monopolen, Wettbewerb insbesondere durch gezielte Anreizregulierung gesteuert werden könne. Hierbei sei es von Bedeutung, die Anreize richtig einzusetzen und zu dosieren.
Den Vortragsteil der Veranstaltung eröffnete Prof. Dr. Urs Kramer (Universität Passau) mit einem ausführlichen Diskurs über den Entwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes. Prof. Kramer zeigte darin die wesentlichen Änderungen durch das Gesetz und die damit einhergehenden Herausforderungen auf. Dr. Jan Werner (KCW, Berlin) erläuterte im Anschluss sodann die mit dem Gesetzesentwurf anstehenden Änderungen in der Entgeltregulierung. Unter der Moderation von Prof. Dr. Kühling kam es nach den Vorträgen zu einer lebhaften Diskussion zur Rechtstechnik und den möglichen ökonomischen Wirkungen der geplanten Regelungen.
Nach der Mittagspause wurde aktuelle Rechtsthemen aus dem Regulierungsrecht vorgestellt. Werner Neumann (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig) referierte über den „Diskriminierungsbegriff im Eisenbahnrecht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes“ und erläuterte an Beispielen der Kontrolle von Zugangsbedingungen, in welchen Fällen ein Diskriminierungsverbot vorliegt und welche Befugnisse die Regulierungsbehörde in diesen Fällen hat.
Im Anschluss erörterte Dr. Erik Staebe (Deutsche Bahn AG) die Frage "Unbundling - Regulierung konzerninterner Finanzflüsse". In seinem Vortrag machte er Ausführungen zum Verbot der Überleitung öffentlicher Gelder und zum hierzu anhängigen Vertragsverletzungsverfahren der Europäische Kommission. Dr. Staebe berichtete, dass die rechtliche und organisatorische Trennung von EVU und EIU, wie in § 9 AEG vorgesehen, in der Praxis eingehalten werde.
Mario Theis (DB Netz AG) schloss die Vortragsreihe des ersten Veranstaltungstages mit anschaulichen Ausführungen zum geplanten Trassenpreissystem 2017 der DB Netz AG. Er stellte die mit dem neuen Trassenpreissystem einhergehenden Veränderungen sowie die weitere Vorgehensweise vor. Zwischen den Vorträgen entwickelten sich, unter der Moderation von Prof. Dr. Karsten Otte (Bundesnetzagentur), rege Diskussionen.
Am zweiten Tag startete die Veranstaltung mit der offiziellen Verabschiedung von Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (Landesdatenschutzbeauftragter des Landes Hessen). Die Laudationes hielten Prof. Dr. Jürgen Kühling, Prof. Dr. Karsten Otte und Reinhard Hennes (Eisenbahn-Bundesamt). Prof. Dr. Ronellenfitsch hatte sich als Redner und Moderator einundzwanzig Jahre mit Engagement in die Fachtagung eingebracht, davon begleitete er sie fünfzehn Jahre als Gastgeber an der Universität Tübingen.
Die Vortragsreihe des zweiten Tages eröffnete Prof. Dr. Jürgen Kühling mit einem Beitrag zur Palette möglicher Betriebsbeschränkungen bei Lärmemissionen durch Züge. Sein Fazit lautete, dass es die weiterhin bestehende offene Rechtslage zukünftig gesetzlich zu klären gälte.
Anschließend erläuterte Prof. Dr. Marc Röckinghausen (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW) die rechtliche Bindungswirkung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Lärmaktionsplans anwendungsbezogen und gut nachvollziehbar am Beispiel der Stadt Regensburg. Moderiert wurden die Diskussionen zum Thema Lärmbekämpfung von Reinhard Hennes.
Nachfolgend referierten Christoph Döbber und Dr. Johannes Arnade (beide Bundesnetzagentur) in einem Co-Referat die Problemlagen in Engpassbereichen und den europäischen Paradigmenwechsel bei Rahmenverträgen. Prof. Dr. Otte begleitete die sich anschließende Diskussion.
Nach der gemeinsamen Mittagspause stellte Dr. Stefan Kobes (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) die Befugnisse des Eisenbahn-Bundesamtes gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) dar und insbesondere die Probleme bei der Kostentragung. Zudem gab er einen Einblick in das laufende Rechtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Frau Dr. Lisa Teichmann (Malmendier Hellriegel Rechtsanwälte) schloss die Veranstaltung mit einem anschaulichen und praxisbezogenen Vortrag über den Begriff der Bahnanlage im Sinne des § 18 AEG.
Im Jahr 2016 begrüßen wir Sie am 14. und 15. September 2016 zur zweiundzwanzigsten Veranstaltung "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts" in Regensburg.
Vorträge "Regensburg 2015" (Passwort geschützt)
Eisenbahnrechtliche Forschungstage 2014
Fachtagung am 3. / 4. September 2014 in Tübingen
Zum zwanzigsten Mal haben die Forschungsstelle für Planungs-, Verkehrs-, Technik- und Datenschutzrecht der Eberhard Karls Universität Tübingen, das Eisenbahn-Bundesamt und die Bundesnetzagentur die Tagung „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts“ ausgerichtet. Im Rahmen dieser Jubiläumsveranstaltung trafen sich Eisenbahnrechtler und Experten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis aus ganz Deutschland, um sich über aktuelle Themen aus den Bereichen Regulierung, Fahrgastrechte und Planfeststellung zu informieren. Die Teilnehmer nutzten die Möglichkeit zur intensiven Diskussion der Vorträge und vieler weiterer eisenbahnrechtlicher Themen während der Tagung.
Nach Grußworten von Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (Universität Tübingen), des Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur Dr. Wilhelm Eschweiler und des Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes Gerald Hörster wurde zunächst Prof. Dr. Hans-Joachim Kühlwetter (80), einer der Mitbegründer der Tagung, offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Der Tagung wünschte er weiterhin ein gutes Gelingen.
Den Vortragsteil der Veranstaltung eröffnete Prof. Dr. Kai von Lewinski (Universität Passau) mit einem Diskurs über die mögliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde. Es stellte die Anforderungen der europäischen Vorgaben für die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden dar und zeigte die verfassungsrechtlichen Probleme auf. Es folgten Vorschläge zur Ausgestaltung der Regelungen hinsichtlich der Umsetzung im deutschen Recht. In der folgenden Diskussion war vor dem Hintergrund der Sachwalterstellung des Fachressorts für Eigentümerinteressen vor allem die Frage der Rechtstheorie im Verhältnis zu einer praxisnahen Lösung ein Streitthema.
Im zweiten Vortrag befasste sich Prof. Dr. Jürgen Kühling (Universität Regensburg) mit der Frage der Eisenbahnregulierung jenseits des AEG am Beispiel der Entgeltkontrolle. Er zeigte die Unzulänglichkeiten der sektorspezifischen Entgeltregulierung auf, die gegenwärtig durch die Befugnis zur zivilgerichtlichen Bestimmung billiger Entgelte nach § 315 BGB kompensiert wird. Im Ergebnis stehen die Entgeltkontrollregelungen des AEG und das Entgeltbestimmungsrecht nach § 315 BGB nebeneinander. In der anschließenden Diskussion sprach sich Prof. Kühling für eine Verbesserung der Regelungen zur Entgeltkontrolle aus. Bei Vorliegen einer effektiven eisenbahnrechtlichen Entgeltkontrolle entfiele die Notwendigkeit des § 315 BGB und auch die Problematik der unterschiedlichen Fachkenntnis der mit Entgeltregulierungsfragen betrauten Gerichte.
Herr Frank Jost von der Europäischen Kommission (DG Move) sprach schließlich über das Rechtssetzungsverfahren der Kommission im Rahmen der Richtlinie 2012/34/EU und den geplanten breiten Einsatz von Durchführungsrechtsakten.
Nach der Mittagspause folgten aktuelle Rechtsthemen aus dem Regulierungsbereich. Dr. Bernd Uhlenhut (BSU Legal Rechtsanwälte) referierte über das Verhältnis von Zugangsrecht und Naturschutz am Beispiel von Fledermäusen, die sich in einem Eisenbahntunnel zum Überwintern niedergelassen hatten. Das zuständige Landratsamt hatte den Betrieb einer Strecke aufgrund der Ansiedlung der Tiere in einem Tunnel eingeschränkt. Dr. Uhlenhut stellte in seinem Vortrag dar, weshalb gemäß der planungs- und eisenbahnrechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Infrastruktur und der Regelungen zum Artenschutz die Einschränkung des Betriebes seiner Meinung nach nicht zulässig war.
Im Anschluss diskutierte Dr. Jens Nusser (HFK Rechtsanwälte) die Frage, inwieweit ein Verbot lauter Güterwagen möglich sei. Er gab einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen auf europäischer und nationaler Ebene (Immissionsschutzrecht oder Eisenbahnrecht), um anschließend aufzuzeigen, wie eine entsprechende Regelung auf beiden Ebenen angesiedelt werden könnte und welche Maßgaben dabei zu beachten wären. Aufgrund der Brisanz des Themas folgte auch hier eine lebhafte Diskussion.
Den vorletzten Vortrag des Tages hielt Herr Hans-Helmut Schneider (Bundeskartellamt) zur Frage, ob der Vertrieb von Fahrkarten diskriminierungsfrei ist. Anschließend schloss Prof. Dr. Ronellenfitsch die Vortragsreihe des ersten Veranstaltungstages mit Ausführungen zur Frage der „Delegation der bundeseigenen Verwaltung nach Art. 87e GG auf Private“.
Am zweiten Tag startete Herr Janosch Pietrzyk (Eisenbahn-Bundesamt) mit einem Vortrag zur Frage der vorübergehenden Abbindung von Anschlüssen bei planfeststellungsbedürftigen Baumaßnahmen. Anschließend erläuterte Frau Petra Fischer (Eisenbahn-Bundesamt), ob und inwieweit Dritte im Rahmen einer Freistellungsentscheidung nach § 23 AEG geschützt werden.
Nachfolgend erläuterten Herr Dr. Johannes Berg (DB Netz AG), Frau Ulrike Weyers und Herr Wolfgang Groß (beide Bundesnetzagentur) in einem Co-Referat die Probleme bei der Zusammenarbeit von Betreibern der Schienenwege und Betreibern von Serviceeinrichtungen. Entsprechend dem Grundsatz „Ohne Serviceeinrichtung keine Trasse“, ist im Rahmen der Trassenzuweisung für den Netzfahrplan die Zuweisung von Kapazität in einer Serviceeinrichtung eine Voraussetzung zur Nutzung der Trasse. Die gesetzlichen Regelungen zur Zuweisung von Trassen und von Kapazität in Serviceeinrichtungen unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Regelungstiefe. Dies kann zu zeitlichen und inhaltlichen Problemen bei der Zuweisung führen. Daher ist es unumgänglich, dass sich die Betreiber der Infrastrukturen abstimmen.
Nach der Mittagspause informierte Herr Michael Schmitz (Eisenbahn-Bundesamt) zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Bereich der Fahrgastrechte.
Herr Dr. Axel Müller (Bundesnetzagentur) beschloss die Veranstaltung mit einem Vortrag über die Anforderungen an die Genehmigung langlaufender Rahmenverträge. Zunächst stellte er die rechtlichen Grundlagen dar, um dann den Prüfungsansatz der Bundesnetzagentur zu erläutern. Auch die Erfahrungen mit der Genehmigung teilte Dr. Müller mit dem Publikum. So berichtete er z.B. von Problemen mit Banken im Bereich des SPNV, welche ihre Investitionen absichern möchten. Die entsprechende Absicherung ist der langlaufende Rahmenvertrag, der wiederum nur genehmigt wird, wenn die Finanzierung für Investitionen in Fahrzeuge steht. Die Lösung liegt hier in einer Genehmigung mit Vorbehalt.
Mit dem Ende der Veranstaltung in diesem Jahr ging zugleich die Ära in Tübingen zu Ende. Die Veranstaltungsreihe wird im nächsten Jahr in Regensburg fortgesetzt und von der Bundesnetzagentur und dem Eisenbahn-Bundesamt in Kooperation mit Prof. Kühling weitergeführt werden. Aufgrund des Umzuges ändert sich das Datum der Veranstaltung. Sie wird nunmehr in der dritten Septemberwoche stattfinden.
Für 2015 bedeutet das: Am 23. und 24. September 2015 begrüßen wir Sie zur 21. Veranstaltung „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts“ in Regensburg.
Vorträge "Tübingen 2014"
Tagesordnung
Eisenbahnrechtliche Forschungstage 2013
Fachtagung am 4. / 5. September 2013 in Tübingen
Zum neunzehnten Mal haben die Forschungsstelle für Planungs-, Verkehrs-, Technik- und Datenschutzrecht der Eberhard Karls Universität Tübingen, das Eisenbahn-Bundesamt und die Bundesnetzagentur die Eisenbahnrechtlichen Forschungstage ausgerichtet.
Wie auch im vergangenen Jahr trafen sich Eisenbahnrechtler, Experten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis in Tübingen, um sich über aktuelle Themen aus den Bereichen Regulierung, Fahrgastrechte und Planungsrecht zu informieren und diese zu diskutieren.
Nach der Eröffnung der Veranstaltung und der Begrüßung der Gäste durch Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (Universität Tübingen), Dr. Iris Henseler-Unger (Bundesnetzagentur) und Ralf Schweinsberg (Eisenbahn-Bundesamt) startete der Vortragsteil der Veranstaltung gleich mit zwei Referaten zu einem hochaktuellen europäischen Thema: dem 4. Eisenbahnpaket. Dr. Martin Ochs stellte die Änderungen und Neuerungen der Regelungen zur Eisenbahnsicherheit, zur Interoperabilität und zu den Befugnissen der ERA vor. Im Anschluss daran erläuterte Wolfgang Küpper vom BMVBS die Änderungen und Neuerungen der Regelungen zu Entflechtung, Liberalisierung und Vergabe. In der folgenden Diskussion zum 4. Eisenbahnpaket waren dann insbesondere der Bereich der Entflechtung und die Frage möglicher Mehrkosten durch eine vollständige Entflechtung der Deutschen Bahn AG strittige Themen.
Im nächsten Vortrag beschäftigte sich Dr. Jörg Sandvoss, Vorstand der DB Netz AG für Vertrieb und Fahrplan, mit der Frage „Regulierung aus unternehmerischer Sicht – Wer bezahlt die Infrastruktur?“. Ausgehend von fünf Kernthesen erläuterte er u.a. weshalb die wirtschaftliche Ausrichtung der Deutschen Bahn AG zum Erfolg des Schienensektors beigetragen hat. Zugleich verdeutlichte er die Notwendigkeit einer auskömmlichen Finanzierung der Infrastruktur. Auch die durch die Deutsche Bahn AG immer wieder angenommene Doppelregulierung bei Einführung einer Anreizregulierung war erneut Diskussionsgegenstand.
Nach der Mittagspause folgten aktuelle Rechtsthemen. So beschäftigte sich Jun.-Prof. Dr. Achim Czerny mit dem Thema Single Till / Dual Till am Beispiel von Personenbahnhöfen und Herr Wilmsmann mit § 77e des TKG, welcher die Mitnutzung von Eisenbahninfrastruktur für den Auf- und Ausbau der Telekommunikationsnetze der nächsten Generation regelt.
Den Abschluss des Veranstaltungstages bildeten zwei Vorträge aus dem Schienengüterverkehrsbereich. Wolfgang Groß, Referatsleiter bei der Bundesnetzagentur, gab in seinem Vortrag einen Überblick über die Herausforderungen im Bereich der Regulierung der Güterverkehrskorridore und zeigte die Lösungen und Lösungsansätze der Regulierungsbehörden auf. Er informierte über aktuelle Tätigkeitsfelder und gab abschließend einen Ausblick auf die kommenden Aufgaben. Im letzten Vortrag des Tages stellte Prof. Dr. – Ing. Thomas Siefer seine Untersuchung zur „Kapazitätssteigerung durch die Systematisierung von Trassen“ vor. Er erläuterte die Anforderungen und das Vorgehen und stellte dar, auf welchen Netz- und Streckenabschnitten eine Systematisierung sinnvoll sein könnte und welche weiteren Vorteile, neben der möglichen Kapazitätserhöhung, daraus entstehen könnten.
Der zweite Tag startete mit einer Darstellung der Regulierungspraxis und des Regulierungsumfeldes in 2012 und 2013 aus Sicht der DB Netz AG. Vortragender war Dr. Johannes Berg, Leiter des Regulierungsmanagements der DB Netz AG. Im Rahmen seines Vortrages ging er auf die kommenden Entwicklungen durch die Umsetzung des Recast in deutsches Recht, als auch auf den immer stärker werdenden Einfluss Europas auf die Regulierung ein. Weiteres Thema waren die nationalen Herausforderungen, sowohl im Zugangs- als auch im Entgeltbereich. Erwartungsgemäß unterschied sich seine Bewertung des Ist-Zustandes und des notwendigen weiteren Vorgehens in den einzelnen Bereichen von der der Bundesnetzagentur. Dies wurde insbesondere bei Themen, wie der Umsetzung des Recast, der Anreizregulierung oder der Regulierung von Serviceeinrichtungen deutlich.
Im Anschluss folgten Vorträge zum Thema Fahrgastrechte. Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch referierte zum Thema „unruly passengers“ während Magister Norman Schadler von der Schlichtungsstelle der Schienen-Control GmbH den Teilnehmern einen grenzüberschreitenden Einblick in die neuen österreichischen Fahrgastrechte und deren Unterschiede zum deutschen Recht gewährte.
Nachmittags folgte zunächst ein Vortrag von Dr. Stefan Kobes zum Abstandsgebot der Serveso II-Richtlinie bei der Planung von Verkehrswegen, welcher die Bereiche Planungsrecht und Immissionsschutzrecht miteinander verbanden. Der Referent zeigte auf, inwieweit bei der Ausweisung von Flächen und der Planung der konkreten Bebauung auf immissionsschutzrechtliche Belange zu achten ist.
Die letzten beiden Vorträge, in Form eines Co-Referats, beschäftigten sich mit der Erforderlichkeit von Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG. Hauptaugenmerk dieser Vorträge lag auf dem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes im Rahmen von Stuttgart 21. Als erster Vortragender erläuterte Reinhard Hennes vom Eisenbahnbundesamt, weshalb seiner Ansicht nach beim (Um)Bau des Stuttgarter Bahnhofs keine Stilllegung gemäß § 11 AEG vorläge und eine entsprechende Genehmigung daher nicht notwendig sei. Demnach gingen mit den Baumaßnahmen zwar massive Veränderungen der Infrastruktur einher, die Funktion und Nutzbarkeit des Bahnhofs werde jedoch nicht nachhaltig negativ verändert, alle Fahrmöglichkeiten blieben schließlich erhalten. Der Co-Referent, Dr. Michael Sitsen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Orth Kluth, erklärte im anschließenden Vortrag, weshalb er eine gegenteilige Ansicht in der Sache vertritt und die Voraussetzungen für ein Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG gegeben seien. Seiner Meinung nach handele es sich bei dem geplanten Bau des Durchgangsbahnhofes um einen Neubau und nicht um einen Umbau, da am Ende zwei eigenständige, vollständig funktionsfähige Bahnhöfe entstünden. Somit seien für den Kopfbahnhof eine Wiederinbetriebnahme und zuvor ein Stilllegungsverfahren erforderlich. Auch im Anschluss an diese beiden Vorträge entstand eine spannende Diskussion unter den Teilnehmern, in der die unterschiedlichen Auffassungen ausgetauscht wurden.
Nach zwei erfahrungsreichen Tagen mit interessanten Vorträgen und spannenden Diskussionen endeten die Eisenbahnrechtlichen Forschungstage 2013. Auch im nächsten Jahr werden die Eisenbahnrechtlichen Forschungstage in Tübingen stattfinden, dann in ihrer zwanzigsten Auflagen.
Für die Teilnehmer der Fachtagung stehen die Vorträge ab sofort zum Download bereit.
Weitere Informationen
Kontakt
Eisenbahn - Eisenbahnrechtliche Forschungstage
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: +49 228 14 - 7000
Fax: +49 228 14 - 6500
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