Serviceeinrichtungen
Wer Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen möchte, benötigt neben dem Zugang zu den Schienenwegen auch Zugang zu weiterer Eisenbahninfrastruktur und zu Dienstleistungen.
Vor und nach jeder Zugfahrt nutzen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in aller Regel eine oder mehrere sog. Serviceeinrichtungen. Wir sorgen dafür, dass alle Zugangsberechtigten diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Serviceeinrichtungen und verbundenen Dienstleistungen finden. Dabei wirken wir unterstützend, entwickeln und beobachten bei nachfolgenden Themenbereichen wie:
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) für EVU / EIU
- Umsetzung der Förderrichtlinie Einzelwagenverkehr
- Kapazitätsbewirtschaftung
- Vergabe-, Konflikt- und Höchstpreisverfahren
- Langlaufende Verträge
- Common Portal
- Rail Net Europe (RNE)
- IRG-Rail
- Güterverkehrskorridore
- Digitalisierung z. B. DigiKap, neXt, Click&Ride
- Mindestzugangspaket & Baumaßnahmen (Anhang VII)
Serviceeinrichtungen
Güterterminals
Häfen
Personenbahnhöfe
Rangierbahnhöfe / Zugbildungseinrichtungen / Abstellgleise
Wartungseinrichtungen
Werksbahnen
Hinweise zur Erstellung von NBS
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen für die von ihnen betriebenen Serviceeinrichtungen Nutzungsbedingungen (NBS) aufstellen und veröffentlichen.
Veröffentlichte Nutzungsbedingungen sind wesentlich für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur. Indem sie Transparenz hinsichtlich der juristischen, ökonomischen, technischen oder sonstigen Bedingungen einer Nutzung herstellen (Informationsfunktion), machen sie zugleich Ungleichbehandlungen häufig erst erkennbar (Kontroll- oder Vergleichsfunktion). Da das EIU sich mit der Veröffentlichung der NBS für deren Geltungsdauer (in der Regel mindestens ein Jahr) auch an diese bindet, gewährleisten die NBS zugleich auch notwendige Planungssicherheit für die Zugangsberechtigten. Die Prüfung und Überwachung der Nutzungsbedingungen ist daher ein wesentlicher Baustein der Regulierung der Eisenbahninfrastruktur.
Hinweise zum Verfahren zur Erstellung von NBS (pdf / 407 KB)
Kontakt für Unternehmen
Referat 703 „Zugang zur Schieneninfrastruktur,
Serviceeinrichtungen und Dienstleistungen“
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: +49 228 14 - 7045
E-Mail: Ref-703@BNetzA.de
Kontakt für Verbraucherinnen und Verbraucher
Service-Website für Fahrgäste
Informationen zu Rechten von Fahrgästen
Entschädigungsverfahren für Fahrgäste
Informationen zum Entschädigungsverfahren
Servicecenter Fahrgastrechte
Anschrift: 60647 Frankfurt am Main
Service-Hotline zum Formular: +49 (0)30 586 020 920
Beschwerde und Schlichtung
Beschwerde: Eisenbahn-Bundesamt
Außergerichtliche Streitbeilegung: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Bundesnetzagentur
Sie finden bei den o. g. Stellen keine Informationen zu Ihrem Anliegen? Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Verkehrsanbieter hat nichts ergeben?
Wir prüfen gerne, ob wir Ihnen ggf. weiterhelfen können.
E-Mail: ref-701@bnetza.de