Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM)
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) (PDF / 8 MB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.