MKO Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Anlagen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland e.V. (MKO) (pdf / 31 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.