Kuckucksbähnel Bahnbetriebs GmbH
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Trassenanmeldung zum Gelegenheitsverkehr (SbV 2020, Anhang ll, Anl.2) (pdf / 235 KB)
Infrastrukturnutzungsvertrag - Stand: 01.05.2020 (pdf / 73 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.