Kreis­ver­kehrs- und In­fra­stru­ku­trbe­trieb St. Wen­del

Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.

Schienennetz-Benutzungsbedingungen Allgemeiner Teil (SNB-AT) - Stand: 14. November 2010 (pdf / 133 KB)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT) - Stand: 26. August 2011 (pdf / 100 KB)

Entgelte der Trassennutzung für die Netzfahrplanperioden 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 (pdf / 64 KB)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.

Mastodon