Kreisverkehrs- und Infrastrukutrbetrieb St. Wendel
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT) - Stand: 26. August 2011 (pdf / 100 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.