Kreis­ver­wal­tung Don­ners­berg­kreis - Zel­ler­tal­bahn

Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.

Entgeltgrundsätze Netzfahrplanperiode 2019-2020 (pdf / 51 KB)

Entgeltgrundsätze Netzfahrplanperiode 2020-2021 (pdf / 51 KB)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.

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