Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Schienennetz – Benutzungsbedingungen der Stadt Arneburg (SNB Arneburg) (pdf / 279 KB)
Anhang 3 - Entgeltliste für Benutzung der Serviceeinrichtungen der Stadt Arneburg (pdf / 145 KB)
Anhang 3 - Preisblatt Bahn für die Jahre 2018 bis 2020 (pdf / 97 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.