Gesellschaft der Förderer der Museumseisenbahn Hamm e.V.
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Entgeltliste für die Nutzung der Eisenbahn-Infrastruktur der MEH - Stand: 01.12.2017 (pdf / 75 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.