Eisenbahnfreunde Wetterau e.V.
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Schienennetz-Benutzungsbedingungen - Allgemeiner Teil (SNB-AT) (pdf / 85 KB)
Schienennetz-Benutzungsbedingungen- Besonderer Teil (SNB-BT) (pdf / 72 KB)
Liste der Entgelte (pdf / 18 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.