Ankum – Bersenbrücker Eisenbahn GmbH
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Allgemeiner Teil (NBS-AT) (pdf / 493 KB)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil (NBS-BT) (pdf / 227 KB)
Schienennetz – Nutzungsbedingungen - Allgemeiner Teil (SNB-AT) (pdf / 459 KB)
Schienennetz – Nutzungsbedingungen - Besonderer Teil (SNB-BT) (pdf / 245 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.