Neue Grundsatzinfrastrukturnutzungsverträge der DB Netz AG
Die DB Netz AG hat gegenüber einigen Zugangsberechtigten die Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge gekündigt. Nachdem die DB Netz AG angekündigt hatte, diesen Zugangsberechtigten gegenüber kein Trassenangebot abzugeben, wenn sie nicht bis zum 02.08.2012 einen Grundsatz-INV 2013 unterzeichnet haben, hat die Bundesnetzagentur mehrere Gespräche mit der DB Netz AG geführt.
Die DB Netz AG hat daraufhin in den drei Mustern für die Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge 2013 (für Spediteure, EVU / Halter und Aufgabenträger) auf Grund der Gespräche mit der Bundesnetzagentur Anpassungen hinsichtlich der Regelungen zu den Sicherheitsbescheinigungen, den einbezogenen EVU und der Kündigung vorgenommen.
Anschließend hat die DB Netz AG der Bundesnetzagentur gegenüber am 13.07.2012 eine Mitteilung nach § 14d Satz 1 Nr. 6 AEG abgegeben und beabsichtigt auf diese Weise, die drei angepassten Muster der Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge (zunächst unterjährig) zum Gegenstand der geltenden SNB und NBS 2013 zu machen.
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 14e Abs. 1 Nr. 4 AEG eröffnet. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sie den beabsichtigten Änderungen nicht widersprechen, so dass die Regelungen in Kraft treten können. Hieraus ergibt sich in der Folge, dass die nun geänderten Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge abgeschlossen werden können.
Für die SNB 2014 werden beabsichtigte Änderungen zu den Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträgen – wie immer bei SNB/NBS-Änderungen – zunächst etwa Anfang September zur Stellungnahme veröffentlicht und anschließend der Bundesnetzagentur zur Prüfung mitgeteilt.
Stand: 17.07.2012