Ab­schluss­be­richt aus der AG 3


Die Leitung der Arbeitsgruppe 3 (Vors. Prof. Dr. Karsten Otte und stellv. Vors. Michael Jäcker-Cüppers) des Pilot- und Innovationsprogramms "Leiser Güterverkehr" (AG 3) hat einen eigenen Abschlussbericht zu den Untersuchungen der Arbeitsgruppe verfasst.

Die AG 3 beschäftigte sich mit den Themen Wagenverfolgung und Trassenpreisgestaltung. Sie hatte den Auftrag, Möglichkeiten zur Erkennung von im Rahmen des Pilotprojektes umgerüsteten Güterwagen bei ihrem Einsatz im Rheintal (Wagenerkennung) zu eruieren und im Hinblick auf Machbarkeit und Kosten zu bewerten. Darüber hinaus sollte die AG 3 die Gestaltungsoptionen für ein lärmabhängiges Trassenpreissystem untersuchen und bewerten (preisliche Umrüstanreizung), um dessen mögliche Einführung vorzubereiten.

In dieser Arbeitsgruppe trafen sich zwischen 2008 und 2011 in insgesamt 16 Sitzungen sowohl Vertreter des Eisenbahnsektors als auch Vertreter aus Ministerien und Behörden zur Erörterung der genannten Themen.

Ein gemeinsamer Abschlussbericht der AG 3 wurde nicht verfasst. Der vorliegende Bericht basiert auf den in der AG 3 geführten Diskussionen, die von den Verfassern gewichtet und bewertet wurden. In den wertenden und empfehlenden Passagen wurde das Einvernehmen mit den Vertretern des Eisenbahnsektors nicht hergestellt. Abweichende Auffassungen des Eisenbahnsektors sind im Bericht nicht dokumentiert.

Kernstück des Berichtes bilden mehrere Modellrechnungen, in denen eine Umrüstung auf lärmarme Bremssohlen (K-Sohle bzw. LL-Sohle) angereizt wird. Untersucht wird dabei das Modell der Direktförderung von Umrüstungen, der laufleistungsabhängigen Bonifizierung leiser Wagen, der Trassenpreisvergünstigung leiser Wagen, der Trassenpreisdifferenzierung zwischen lauten und leisen Wagen und der Trassenpreisanhebung für alle Wagen mit einer gleichzeitigen Bonifizierung der leisen Wagen.

Abschließend wird ein Modell der laufleistungsabhängigen Bonifizierung umgerüsteter Wagen empfohlen, bei dem die zur Deckung der Umrüstkosten, der zusätzlichen Betriebskosten und der Transaktionskosten benötigten Mittel über einen längeren Zeitraum aus einer allgemeinen Trassenpreisanhebung und staatlichen Mitteln erwirtschaftet werden. Der Bonus soll dabei von den Wagenhaltern beantragt werden können, denen die Angaben zur Laufleistung ihrer Wagen auf dem deutschen Netz von den EVU gemäß dem Allgemeinen Wagenverwendungsvertrag (AVV) zur Verfügung gestellt werden. Die Umrüstung soll durch den vorgeschriebenen Eintrag in das Nationale Wagenregister (NVR) beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nachgewiesen werden. Für ausländische Wagen ist beim NVR ein Zusatzregister anzulegen, wenn ihre Umrüstdaten nicht über die jeweiligen nationalen Register zur Verfügung stehen.

Abschlussbericht aus der AG 3 - Stand 31.12.2011 (pdf / 2 MB)

Stand:  22.03.2012

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