Eröffnung eines Verfahrens zu Betriebserschwerniskosten
Die Bundesnetzagentur prüft die Praxisanwendung von "Fahren und Bauen" im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Betriebserschwerniskosten der Zugangsberechtigten in die Baumaßnahmenplanung der DB Netz AG
Die Bundesnetzagentur hat auf der Grundlage von § 14c Absatz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz ein Verfahren zur Prüfung des Umgangs der DB Netz AG mit den Betriebserschwerniskosten der Zugangsberechtigten eingeleitet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 10.030-F-10-021.
Betriebserschwerniskosten sind Kosten, die den Eisenbahnverkehrsunternehmen durch Baumaßnahmen entstehen. Hierbei handelt es sich z.B. um erhöhte Personal,- Trassen- und Energiekosten bei Umleitungen. Aus Sicht der Bundesnetzagentur muss das Interesse der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Planung von Baustellen im Hinblick auf ihre Kosten besser gewichtet und beachtet werden. Hierzu sind auch weitere IT-Lösungen zur schnelleren und direkten Kommunikation zwischen Planern und Verkehrsunternehmen denkbar.
Stand: 23.11.2010