Baustellen auf dem Netz der DB AG
Die Bundesnetzagentur und die DB Netz AG haben sich am 19. November 2010 vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln zu wichtigen Punkten im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Verbesserung der Information, Abstimmung und Fahrplanerstellung bei Baumaßnahmen geeinigt. Die DB Netz AG hatte ein Klageverfahren anlässlich eines Bescheids der Bundesnetzagentur angestrengt, weil sie eine Aufnahme der Regelungen „Fahren und Bauen“ als netzzugangsrelevante Vorschrift in die Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) ablehnte.
Schon seit 2007 beschäftigt sich die Bundesnetzagentur in enger Zusammenarbeit mit der DB Netz AG intensiv mit dem Thema der Baumaßnahmen. Im Mittelpunkt stand dabei das Anliegen der Eisenverkehrsunternehmen (EVU), frühzeitig Informationen über Baumaßnahmen zu erhalten. Den EVU ging es insbesondere darum, Einfluss auf die zeitliche und räumliche Abwicklung nehmen zu können und genaue Angaben über Fahrzeiten bei Baustellen zu erhalten. Ausgelöst wurden diese Gespräche durch einen Bescheid der Bundesnetzagentur vom 29. August 2007 auf Grund einer Beschwerde eines EVU über ungenügende und zu kurzfristige Informationen zu einer gravierenden Baumaßnahme in Schleswig-Holstein. Aber auch von anderen Unternehmen wurden allgemein fehlende Informationen und Abstimmungen zu Baumaßnahmen, die zu unvorhergesehenen Verspätungen, hohen Kosten und Unzufriedenheit der Kunden führten, beklagt.
In der Folge erarbeitete die DB Netz AG in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur ein neues Regelwerk („Fahren und Bauen“) und veröffentlichte dieses Ende 2008. Damit wurden neue und detaillierte Regelungen zur Information, Abstimmung und Fahrplanmaßnahmen bei Baumaßnahmen in Kraft gesetzt. Vorausgegangen waren umfangreiche Schulungen von DB-Mitarbeitern und organisatorische Maßnahmen. Auf Grund der vermehrten Berücksichtigung von Baumaßnahmen im Netzfahrplan und der frühen Informationen über Baustellen war es somit z. B. den EVU auch möglich, für viele Züge die veränderten Fahrplanzeiten frühzeitig ihren Kunden mitzuteilen.
Mit Widerspruchsbescheid vom 31. Oktober 2008 wurde die DB Netz AG zur Aufnahme der Regelungen in die SNB verpflichtet. Weiter wurde ihr aufgegeben, das Regelwerk „Fahren und Bauen“ schrittweise nach einem zuvor abgestimmten Zeitplan anzupassen und zu verbessern. Das Unternehmen war allerdings nicht bereit, diese Regelungen als netzzugangsrelevant und somit als Inhalt der SNB zu akzeptieren, sondern erhob gegen den Bescheid in Form des Widerspruchsbescheids Klage beim VG Köln. Dabei ging es der DB Netz AG neben formellen Zweifeln vor allem um die Klärung der Frage, welche Baumaßnahmen nach § 9 Absatz 2 Eisenbahn-Infrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) in den Netzfahrplan zu integrieren sind.
Im Verfahren vor dem VG Köln haben sich die Bundesnetzagentur und die DB Netz AG im Wege eines Vergleichs geeinigt und die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Von Seiten der DB Netz AG wurde damit auch anerkannt, dass das Regelwerk „Fahren und Bauen“ ein Bestandteil der SNB ist. Die Bundesnetzagentur wiederum erklärte, dass die bisherige Umsetzung des Bescheids durch die Klägerin vollständig den Anforderungen entspricht, die an sie gestellt wurden. Darüber hinaus wiederholte die Bundesnetzagentur die bereits im Widerspruchsbescheid festgelegte Bestimmung, dass die DB Netz AG unter Beachtung der Vorgaben des Widerspruchsbescheids auch unterjährig Baumaßnahmen vornehmen kann. Im Zuge der Gerichtsverhandlung wurde die Begründung des Widerspruchsbescheids angepasst.
Weiter einigten sich beiden Seiten darauf, dass weitere Verfahren zur korrekten Praxisanwendung von „Fahren und Bauen“ von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden können. Ein Hauptaugenmerk der Bundesnetzagentur liegt bei den weiteren Gesprächen auf dem Aspekt der Betriebserschwerniskosten. Hierbei handelt es sich um Kosten, die den EVU durch Baumaßnahmen entstehen. Dazu gehören erhöhte Personal,- Trassen- und Energiekosten bei Umleitungen. Aus Sicht der Bundesnetzagentur muss das Interesse der EVU bei der Planung von Baustellen im Hinblick auf ihre Kosten besser gewichtet und beachtet werden. Hierzu sind auch weitere IT-Lösungen zur schnelleren und direkten Kommunikation zwischen Planern und EVU denkbar.
Die Bundesnetzagentur begrüßt die Einigung und die Möglichkeit, in weiteren konstruktiven Gesprächen mit DB Netz AG zu dieser schwierigen Thematik für alle Beteiligten akzeptable Regelungen des Eisenbahnmarktes zu erarbeiten.
Stand: 23.11.2010