Einheitliche Preise für Nutzer von Werkstätten der DB Regio AG
Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Einführung von diskriminierungsfreien Entgeltregelungen für Instandhaltungsleistungen in den Werkstätten der DB Regio AG erwirkt. Ab dem 1. Oktober 2010 können alle Nutzer der von der DB Regio AG betriebenen Werkstätten zu den gleichen Konditionen ihre Fahrzeuge und Reisezugwagen warten lassen.
Die DB Regio AG besitzt Instandhaltungseinrichtungen an insgesamt 51 Standorten in Deutschland. Bisher werden die Preise individuell für jeden Auftrag ermittelt. Eine einheitliche Preiskalkulation ist nicht sichergestellt. Der überwiegende Teil der Nutzer ist konzernintern. Externe Unternehmen greifen wenig auf die Werkstätten zurück. Für ihre Serviceeinrichtungen verfügt die DB Regio AG zukünftig über transparente Entgeltregelungen. Zudem ist eine Preisliste vorgesehen, aus der sich für jede Werkstatt ein verbindlicher Fertigungsstundensatz ergibt. Die Kosten sind somit für jeden Nutzer abschätzbar und damit kalkulierbar.
Anfang 2009 hatte die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet, in dem sie von der DB Regio AG ein diskriminierungsfreies Entgeltkalkulationsmodell forderte. Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass alle EVU gleichermaßen an den Kosten und Risiken zu beteiligen sind, die sich aus der Öffnung der Werkstätten für dritte EVU ergeben. Nur wenn alle EVU zu gleichen Konditionen Zugang zu Eisenbahninfrastrukturen erhalten, existieren tatsächlich gleiche Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb auf der Schiene. Die DB Regio AG verpflichtete sich zur Einführung diskriminierungsfreier und transparenter Entgeltregelungen sowie zur Erhebung einheitlicher Entgelte.
Die zwischen der Bundesnetzagentur und der DB Regio AG abgestimmten Entgeltregelungen haben Signalwirkung für die Bemessung der Nutzungsentgelte in weiteren Werkstätten. Relevant sind hier insbesondere die Werkstätten der DB Schenker Rail AG sowie der DB Fernverkehr AG.
Stand: 01.09.2010