Prüfung vorgelegter Rahmenverträge
Bundesnetzagentur beendet Prüfung der von der DB Netz AG vorgelegten 76 Rahmenverträge zur Sicherung von rund 30.000 Zugtrassen
Die Bundesnetzagentur hat am 8. März 2010 das Verfahren zur Prüfung der von der DB Netz AG vorgelegten Rahmenverträge beendet. Innerhalb von vier Wochen hat die Bundesnetzagentur damit den beabsichtigen Abschluss von 76 Rahmenverträgen mit insgesamt 52 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bzw. Zugangsberechtigten für die Sicherung von rund 30.000 Zugtrassen ab Dezember 2010 geprüft. Nicht allen Anträgen von Rahmenverträgen für geplante Zugfahrten auf dem Schienennetz der DB Netz AG konnte stattgegeben werden.
Durch einen Rahmenvertrag erhält ein EVU die Sicherheit, dass es bei Anträgen zum Netzfahrplan auf jeden Fall eine Zugtrasse, also einen Fahrplan, innerhalb einer bestimmten, in Minuten festgelegten Bandbreite erhält. Auf Grund der gesetzlichen Regelungen kann ein Rahmenvertrag für bis zu fünf Jahre, in bestimmten Fällen auch länger geschlossen werden. Ein solcher Rahmenvertrag ist für EVU wichtig, da er z. B. auch die Investitionen in Fahrzeuge und Personal sowie aufgrund vertraglicher Bindungen mit den Aufgabenträgern der Länder die Schienenpersonennahverkehre langfristig absichert. Die Prüfung der Rahmenverträge, die von der DB Netz AG den EVU bzw. Zugangsberechtigten angeboten oder abgelehnt werden sollen, obliegt der Bundesnetzagentur. Die Fristen zur Anmeldung und Bearbeitung der Rahmenverträge sind in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen festgelegt.
Erstmals konnte die DB Netz AG nicht allen Anträgen im Nah- und Fernverkehr auf den Abschluss von Rahmenverträgen entsprechen und hat daher in einigen Fällen den Abschluss verweigert. In einem sehr komplexen Verfahren werden die beantragten Wunschlinien für die späteren Trassenanträge von der DB Netz AG konstruiert. Bei Konflikten, d. h. zeitgleicher Anmeldung von mehreren Wunschlinien auf einer Strecke, entscheidet die DB Netz AG nach gesetzlichen Vorgaben, welches Unternehmen den Vorrang hat.
Die Bundesnetzagentur hat die vorgelegten Rahmenverträge intensiv geprüft und dem beabsichtigten Abschluss in drei Fällen widersprochen. Betroffen ist in diesen Fällen eine Strecke in Schleswig Holstein. Hier konnte die bei Rahmenverträgen gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebene Möglichkeit einer Konstruktion von mindestens drei Alternativen innerhalb der jeweiligen Bandbreiten durch die DB Netz AG nicht sichergestellt werden. Da die eisenbahnrechtlichen Vorschriften dadurch nicht eingehalten werden, hat die Bundesnetzagentur den Abschluss der Rahmenverträge untersagt.
Auch Konflikte zwischen EVU, die zu beabsichtigten Ablehnungen von Rahmenverträgen führen sollen, wurden fachlich geprüft. Gegenstand waren dabei u. a. mögliche alternative Planungen und der Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Koordinations- und Entscheidungsverfahrens. Die Bundesnetzagentur hat keiner der geplanten Ablehnungen seitens der DB Netz AG widersprochen.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass bei zunehmenden Wettbewerb mit mehr Zügen im Schienenpersonenfernverkehr nicht mehr in allen Fällen den Anträgen der EVU bzw. Zugangsberechtigten auf bestimmte Fahrzeiten und Halte entsprochen werden kann. Trotz Rahmenverträgen müssen aus eisenbahnrechtlicher Sicht auch künftig noch genügend Trassen für nicht rahmenvertraglich gebundene Verkehre zur Verfügung stehen. Letztere werden aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre hauptsächlich vom nationalen und internationalen Güterverkehr im Gelegenheitsverkehr beansprucht.
Stand: 10.03.2010