Wi­der­spruch - Än­de­rung der Be­prei­sung von LZ-Tras­sen

Widerspruch der Bundesnetzagentur zur beabsichtigten Änderung der Bepreisung von LZ-Trassen im Personenverkehr im Trassenpreissystem 2011

Die Bundesnetzagentur hat mit Bescheid vom 11. Februar 2010 der von der DB Netz AG beabsichtigten Anhebung des Produktfaktors für "LZ-Trassen" im Personenverkehr von 0,65 auf 1,0 widersprochen. Die Zugangsberechtigten können daher auch für die Netzfahrplanperiode 2010/2011 die – im Verhältnis zu den anderen Trassenprodukten – günstigeren "LZ-Trassen" für ihre dispositiven Lok- und Triebfahrzeugfahrten in Anspruch nehmen.

Mit Schreiben vom 14. Januar 2010 hatte die DB Netz AG die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte Neufassung der Liste der Entgelte für die Netzfahrplanperiode 2010/2011 unterrichtet (vgl. § 14d Satz 1 Nr. 6 AEG). Die in der Mitteilung angekündigte Anhebung des Produktfaktors für LZ-Trassen auf 1,0 stellt hierbei nach Auffassung der Bundesnetzagentur keine bloße Änderung der Preishöhe dar. Vielmehr war augenscheinlich eine Abschaffung des Produktfaktors "LZ-Trasse" intendiert, die bislang die Zugangsberechtigten zu einer günstigeren Bepreisung verschiedener Dispositionsfahrten berechtigte. Eine Änderung der Kriterien für die Bildung des konkreten Trassenpreises kann die DB Netz AG jedoch ausschließlich in den Entgeltgrundsätzen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) unter Einbeziehung der Zugangsberechtigten (vgl. § 4 Abs. 5 Eisenbahn-Benutzungsverordnung) herbeiführen. Bei einem Inkrafttreten der Produktfaktorerhöhung hätte sich die DB Netz AG widersprüchlich zu dem in den Entgeltgrundsätzen vorgesehenen Rabatt für LZ-Trassen verhalten und hierdurch gegen den eisenbahnrechtlich garantierten Schutz der Zugangsberechtigten vor unerwarteten Änderungen der Preisbildungssystematik verstoßen.

Zudem verhindert die Bundesnetzagentur mit ihrem Widerspruch, dass eine Umsetzung des Vorhabens ihre Entscheidung vom 2. Dezember 2009 unterlaufen würde (siehe Mitteilung der Bundesnetzagentur: "Widerspruch der Bundesnetzagentur zur beabsichtigten Streichung der LZ-Trassen"). Die DB Netz AG verfolgt seit geraumer Zeit das Ziel, die in den Entgeltgrundsätzen ihrer SNB vorgesehene Andersbepreisung von Lok- und Triebfahrzeugüberführungsfahrten aufzuheben. Bereits im Jahr 2008 war eine Änderung der SNB ab der Netzfahrplanperiode 2009/2010 beabsichtigt. Zuletzt hatte die DB Netz AG die Streichung des Produktfaktors "LZ-Trasse" in Ziffer 6.1.2.1 der SNB 2011 angestrebt. Beiden Vorhaben hat die Bundesnetzagentur sowohl aus formalen wie auch aus materiellen Gründen widersprochen. Nunmehr hat die DB Netz AG über den Weg der Neufassung der Entgelthöhen einmal mehr versucht, die LZ-Trassen-Bepreisung abzuschaffen.

Neben der beabsichtigten Anhebung des Produktfaktors "LZ-Trasse" im Personenverkehr sieht die DB Netz AG im Trassenpreissystem (TPS) 2011 eine Verteuerung der Trassen um durchschnittliche 2,0 Prozent gegenüber 2010 vor. Diesen beabsichtigten Änderungen hat die Bundesnetzagentur nicht widersprochen, da auf Grundlage der von der DB Netz AG vorgelegten Daten eine Überschreitung der eisenbahnrechtlich zulässigen Eigenkapitalrendite nicht zu prognostizieren war.

Bescheid vom 11.02.2010 (pdf / 786 KB)

Stand:  03.03.2010

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